Wachstumschancengesetz zur Verbesserung steuerlicher Rahmenbedingungen im Überblick (Teil 1)
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Das Bundesministerium für Finanzen hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness, das sogenannte Wachstumschancengesetz, vorgelegt. Damit sollen „zielgerichtete Maßnahmen“ zur Stärkung der deutschen Wirtschaft ergriffen werden. Das Wachstumschancengesetz sieht dabei eine Vielzahl von steuerlichen Maßnahmen vor.
Nach den Regelungen des neu einzuführenden Klimaschutz-Investitionsprämiengesetzes (Klimaschutz-InvPG) sollen Steuerpflichtige eine Investitionsprämie i.H.v. 15 % der getätigten Aufwendungen, max. EUR 30.000.000, (§ 4 Abs. 3 Klimaschutz-InvPG) für die Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern in Anspruch nehmen können, sofern die Wirtschaftsgüter bestimmte energetische Voraussetzungen erfüllen (§ 2 Klimaschutz-InvPG).
Der Referentenentwurf sieht auch Änderungen bei der Forschungszulage vor. So sollen etwa neben Personalaufwendungen nun auch Materialaufwendungen förderfähig sein (§ 3 Abs. 3a FZulG-E). Zudem soll die Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage auf 12 Mio. EUR verdreifacht werden.
Im Umsatzsteuerrecht sind insbesondere Änderungen der Anforderungen an die Rechnungsstellung vorgesehen. So soll für Leistungen im B2B-Bereich gem. § 14 Abs. 2 UStG-E zukünftig eine zwingende Verpflichtung zur Stellung von elektronischen Rechnungen i.S.d. § 14 Abs. 1 UStG-E bestehen. Für Leistungen an Nichtunternehmer soll der Unternehmer berechtigt sein, eine elektronische Rechnung zu stellen.
Sämtliche in diesem Beitrag im Überblick dargestellten geplanten Maßnahmen und Änderungen werden in einzelnen Blog-Beiträgen genauer und im Detail betrachtet.
Der Referentenentwurf zum Wachstumschancengesetz ist äußerst umfangreich und enthält in nahezu allen steuerlichen Rechtsgebieten weitreichende geplante Änderungen. Während eine Vielzahl der Maßnahmen durchaus zu begrüßen ist, sieht der Referentenentwurf teils drastische Verschärfungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage vor. Unternehmen sollten das Gesetzgebungsverfahren daher in jedem Fall weiter beobachten.
Der Referentenentwurf zum Wachstumschancengesetz enthält eine Vielzahl steuerlicher Maßnahmen für Unternehmen. Die folgenden Maßnahmen werden in dieser Blog-Reihe tiefergehend betrachtet: