Sowohl der Verkauf als auch der Erwerb von Immobilien geht stets mit vielfältigen rechtlichen und steuerlichen Fragen einher. Die spezialisierten interdisziplinären Real Estate-Teams von Flick Gocke Schaumburg bestehen aus erfahrenen Rechtsanwälten und Steuerberatern und bieten ein umfassendes Beratungsangebot im Hinblick auf diese Fragen.
Wir beraten sowohl zu Einzel- als auch zu Portfoliotransaktionen bei allen Arten von Immobilien im nationalen und internationalen Kontext. Im Fokus steht dabei vor allem eine ganzheitliche Beratung, die rechtliche und steuerliche Aspekte gleichermaßen berücksichtigt, um eine optimale Gestaltung der Transaktion im Sinne unseres Mandanten zu erreichen.
Unsere Expertinnen und Experten begleiten sowohl Erwerber als auch Verkäufer durch den gesamten Prozess einer Immobilientransaktion im Wege eines Share oder eines Asset Deals. Angefangen bei der Planung und Strukturierung der Transaktion, die Durchführung einer Käufer- oder Verkäufer DD über die Gestaltung und Verhandlung des Kaufvertrags, bis hin zur Vollzugsüberwachung in der Post-Closing-Phase stehen wir Ihnen stets umfassend beratend zur Seite.
Alle Ansprechpartner und Experten
Unser Beratungsspektrum im Überblick
- Legal Due Diligence
- Erstellung eines Legal Fact Books
- Gestaltung und Verhandlung eines Letter of Intent
- Gestaltung und Verhandlung des Kaufvertrags (Share oder Asset Deal)
- W & I-Versicherung
- Bestimmung der Akquisitionsstruktur und Gründung von Objektgesellschaften
- Vorbereitung und Begleitung der Beurkundung
- Sicherstellung des Vollzugs (Closing und Post Closing)
- Tax Due Diligence
- Erstellung eines Tax Fact Books
- Steuerliche Strukturierung, auch mit internationalem Bezug
- Erstellung und Verhandlung der steuerlichen Regelungen des Kaufvertrags (Share oder Asset Deal)
- Enge fachübergreifende Vernetzung zwischen den rechtlichen und steuerlichen Beratern
- Umfassende Berücksichtigung steuerlicher Aspekte bei der rechtlichen Beratung / Gestaltung und umgekehrt (so zum Beispiel bei der Separierung von Betriebsvorrichtungen bei gewerblichen Mietverträgen)