Unternehmen, die sich in einer Krise befinden, benötigen schnelle und effektive Unterstützung. Managerinnen und Manager müssen sich mehr denn je auf die Exzellenz ihrer Beraterinnen und Berater verlassen können, Stakeholder erwarten tragfähige Konzepte für eine erfolgversprechende Neupositionierung.
In solchen Situationen kommt unseren Mandantinnen und Mandanten der interdisziplinäre Ansatz von Flick Gocke Schaumburg zugute. Wir bieten das gesamte für eine Unternehmenssanierung relevante Beratungsspektrum aus den Bereichen Recht, Steuern und Bewertung aus einer Hand und auf höchstem Niveau. Das gilt sowohl für außergerichtliche Sanierungen als auch für Plansanierungen im Insolvenzverfahren. Auch eine Sanierung über einen Restrukturierungsplan nach dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) kann im Einzelfall die richtige Option sein. Unser Partner Dr. Christian Brünkmans zur Bedeutung des StaRUG:
„Das StaRUG setzt die Verhandlungspartner im Rahmen außergerichtlicher Sanierungen unter Druck, eine einvernehmliche Verhandlungslösung zu finden. Stimmen einzelne Beteiligte einer Sanierungsvereinbarung und den dort von ihnen geforderten Beiträgen nicht zu, müssen sie stets mit der zwangsweisen Durchsetzung über einen Restrukturierungsplan nach StaRUG rechnen.“
Komplexe Refinanzierungs- und Transaktionsstrukturen werden von uns erarbeitet, ausgestaltet und umgesetzt. Neben Unternehmen begleiten wir auch Manager, Gesellschafter und Gläubiger im Sanierungsprozess. Dabei stehen die Haftungsvermeidung und optimale Geltendmachung der Rechte im Vordergrund. Für das Management sind wir Sparringspartner in den erforderlichen Entscheidungsprozessen. Kommt es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens, übernehmen wir für unsere Mandantinnen und Mandanten die Abwehr von Haftungs- und Anfechtungsanprüchen. Viele Insolvenzverwalter setzen bei der Geltendmachung dieser Ansprüche auf unsere Expertise.