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Erb- & Familienrecht

Wir begleiten vermögende Privatpersonen und Familienunternehmen bei allen Fragen rund um die Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Genauso beraten wir bei bereits eingetretenen Erbfällen gerichtlich und außergerichtlich. Konsequent nehmen wir die Interessen unserer Mandanten bei der Abwicklung von Erbfällen wahr, die (internationale) Nachlassabwicklung unter Berücksichtigung steuerlicher Optimierungsmöglichkeiten eingeschlossen. Wir vertreten unsere Mandanten als Erbrechtsanwälte in streitigen Auseinandersetzung über die Erbschaft und bei der Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen (gerichtlich und außergerichtlich). Darüber hinaus vertreten und begleiten wir Testamentsvollstrecker und werden auch als Testamentsvollstrecker tätig.

Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen sind von je her Instrumente nicht nur des Haftungs- und Scheidungsschutzes, sondern auch der Steuergestaltung. So kann der richtig formulierte Ehevertrag ermöglichen, bedeutende Vermögenswerte jenseits der Freibeträge zwischen Ehegatten zu übertragen, ohne eine Schenkungsteuer auszulösen. Unsere Beratung vermeidet Steuerfallen, die auch im Familienrecht lauern. Über solche Steuergestaltungen und - fragen hinaus verhandeln wir für unsere Mandantinnen und Mandanten Eheverträge im nationalen und internationalen Kontext zu Beginn einer Ehe und auch in anderen Lebenssituationen. Wir helfen bei Trennung und Scheidung, verhandeln Scheidungsfolgenvereinbarungen und vertreten im Streitfall vor Familiengerichten.

Die internationale Mobilität der Familienmitglieder beziehen wir von Beginn an mit ein und gestalten den Ehevertrag „wegzugsfest“, damit ihn im Scheidungsfall auch Gerichte im Ausland akzeptieren.


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