Neben den Abschlussprüfungen erbringen wir Prüfungsleistungen in verschiedenen Bereichen, die zum Teil gesetzlich gefordert oder privatwirtschaftlich bedingt sind. Dabei verfügen unsere Expertinnen und Experten über Know-how in den unterschiedlichsten Themengebieten. Ein Fokus liegt dabei insbesondere auf energiewirtschaftlichen Prüfungen, die für Unternehmen oftmals mit hohen monetären Auswirkungen verbunden sind.
Alle Ansprechpartner und Experten
Wir unterstützen unsere Mandantinnen und Mandanten im Bereich der energiewirtschaftlichen Fragestellungen insbesondere bei folgenden Themen
Stromkostenintensive Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen die Besondere Ausgleichsregelung nach §§ 63ff. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) in Anspruch nehmen. Für einen erfolgreichen Antrag muss die Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers oder eines vereidigten Buchprüfers auf Grundlage der geprüften Jahresabschlüsse nach den Vorgaben des HGB für die letzten drei Geschäftsjahre vorliegen. Wir verfügen über das erforderliche Spezialwissen und umfangreiche Erfahrungen im Energiesektor, um eine solche Prüfung unter Beachtung des IDW Standards EPS 970 n.F. durchführen zu können. Zugleich erstellen wir Testate über den Stromkostenanteil am Umsatz, damit Unternehmen, die eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage betreiben, gemäß § 9 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz einen Belastungsausgleich erreichen können.
Um eine Reduzierung indirekter Stromkosten zu erreichen, können Unternehmen einen Antrag auf Beihilfe für indirekte CO2-Kosten bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) stellen. Der Antrag muss die Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers über das Vorliegen der tatsachenbezogenen Angaben enthalten. Wir verfügen über die erforderliche energiewirtschaftliche und energierechtliche Expertise und führen entsprechende Prüfungen unter Beachtung des von der DEHSt veröffentlichten Leitfadens zur Prüfung von Beihilfeanträgen für indirekte CO2-Kosten durch.
Die Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BGHG Carbon Leakage-Verordnung – BECV) dient dazu, die von der CO2-Abgabe betroffenen Industrieunternehmen vor Carbon-Leakage zu schützen und ihre grenzüberschreitende Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Carbon Leakage tritt ein, wenn Unternehmen aufgrund der hohen Kosten durch Klimaschutzauflagen ihre Produktion in andere Länder mit weniger strengen Emissionsauflagen verlagern. Dieses „Carbon Leakage-Risiko“ gilt es dadurch zu verhindern, dass diese Unternehmen einen finanziellen Ausgleich (sogenannte Beihilfe) beantragen können. Diesen Anträgen muss eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers / vereidigten Buchprüfers, einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Buchprüfungsgesellschaft oder eines genossenschaftlichen Prüfungsverbands über das Vorliegen der tatsachenbezogenen Angaben beigefügt sein. Wir verfügen über die erforderliche energiewirtschaftliche und energierechtliche Expertise und führen entsprechende Prüfungen unter Beachtung des von der DEHSt veröffentlichten Leitfadens BEHG Carbon Leakage-Antragsverfahren für die Kompensation gemäß § 11 Absatz 3 BEHG und BECV – Hinweise für Unternehmen zur Erstellung eines Kompensationsantrags.
Neben den energiewirtschaftlichen Prüfungen erbringen wir zudem insbesondere nachfolgende Sonderprüfungsleistungen:
1. Umwandlungsprüfungen
In Abhängigkeit von Umwandlungsart und Rechtsform der beteiligten Rechtsträger führen wir die vom Umwandlungsgesetz vorgeschriebenen Prüfungen durch:
- Prüfung des Verschmelzungsvertrags / -plans
- Prüfung der (Schluss-)Bilanz der / des übertragenden Rechtsträger/-s (Verschmelzung)
- Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung (Verschmelzung, Spaltung)
- Externe Gründungsprüfung (bei Verschmelzung durch Neugründung)
- Prüfung der Sacheinlage (Verschmelzung oder Spaltung mit Kapitalerhöhung)
- Externe Gründungsprüfung (Spaltung, Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns, Formwechsel)