Joint Ventures

Joint Ventures erschöpfen sich nicht in einer einmaligen Transaktion, sondern sind auf lange Zeiträume angelegt. Insofern müssen Verträge geschaffen werden, die eine gute Struktur für das zukünftige Zusammenwirken der Partner bilden. Dabei antizipieren wir zukünftige potenzielle Konfliktfelder und finden Regelungen, die es den Partnern erlauben, Konfliktpotenziale nicht nur zu lösen, sondern die insgesamt vorteilhafteste Lösung zu finden und unter angemessener Gewinnverteilung zwischen den Partnern umzusetzen. 

Mandanten profitieren hier von der Kombination unserer Expertise in der M&A-Beratung mit der im Gesellschaftsrecht. Nur durch die Verbindung dieser Bereiche lassen sich gute vertragliche Regelungsmechanismen finden. Unsere steuerliche Expertise stellt darüber hinaus auch die optimale Gestaltung der Struktur sicher. Der Bereich Financial Advisory steht für Bewertungsfragen, bei denen es häufig gerade auch um die relative Bewertung geht, mit all seiner Erfahrung zur Verfügung.


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News & Insights

15.11.2023 | Externe Veranstaltung
Kooperationen, Joint Ventures und Vertriebsgemeinschaften im Mittelstand rechtlich gut gestalten
 
16.06.2023 | Kanzleinachrichten
Best Lawyers: Flick Gocke Schaumburg erneut Kanzlei des Jahres für Steuerrecht und Nachfolgeplanung & Stiftungen