Frau und Mann gehen über einen Glasbalkon

Internationales Steuerrecht

Während die Globalisierung heute nahezu alle Bereiche des Wirtschaftslebens prägt, sind Steuern noch immer weitgehend Ländersache („business goes global, taxes stay local“). Grenzüberschreitend tätige Unternehmen sehen sich so mit einer Vielzahl unterschiedlicher Steuerregime konfrontiert, die sie einerseits bei ihren Inbound- und Outbound-Aktivitäten berücksichtigen müssen, die ihnen andererseits neue Gestaltungsoptionen eröffnen.

Gleichzeitig besteht das Risiko, dass mehrere internationale Finanzbehörden Besteuerungsrechte geltend machen. Es ist eine unserer großen Stärken, solche Konflikte im Vorhinein zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen, um sie zu vermeiden.

Thinktank für Internationales Steuerrecht

Flick Gocke Schaumburg hat sich als eine der ersten Kanzleien in Deutschland intensiv dem Thema Internationales Steuerrecht verschrieben. Den Fragen der internationalen Besteuerung widmen sich unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen und Steuerberater stets zu einem sehr frühen Zeitpunkt der Rechtsentwicklung. Ihren Know-how-Vorsprung setzen sie Tag für Tag in eine gleichermaßen wissenschaftlich fundierte wie praxisnahe Mandatsarbeit um. Soweit notwendig, binden wir Kolleginnen und Kollegen aus unserem Netzwerk exzellenter Partnerkanzleien im Ausland – insbesondere dem Taxand-Netzwerk – ein.

Von der Gestaltungsberatung bis zur Konfliktlösung

Themenschwerpunkte unserer Praxis für Internationales Steuerrecht sind die Gestaltung deutscher Investitionen im Ausland und die Gestaltung ausländischer Investitionen in Deutschland. Wir begleiten unsere Mandantinnen und Mandanten bei grenzüberschreitenden Projekten von der Planung bis zur Umsetzung einer steueroptimalen, möglichst rechtssicheren Lösung. Dazu analysieren wir – auch unter Einschaltung unserer ausländischen Kolleginnen und Kollegen – die steuerlichen Folgen, prüfen Gestaltungsoptionen und setzen sie – auch hinsichtlich der Vertragsgestaltung – um. Dabei ist unser interdisziplinärer Ansatz ein wesentlicher Vorteil: Oftmals beraten wir federführend den steuerrechtlichen Teil der Umstrukturierung internationaler Unternehmen ebenso wie grenzüberschreitender Unternehmenskäufe und -verkäufe.

Internationale Streitbeilegung und Vermeidung der Doppelbesteuerung

Grenzüberschreitende Strukturen sind immer häufiger Gegenstand intensiver Prüfungen durch die deutschen wie auch die internationalen Finanzbehörden. Das ist auch dem Umstand einer wachsenden Komplexität des internationalen Steuerrechts und einem zunehmenden „Verteilungskampf“ zwischen den internationalen Finanzbehörden geschuldet. Wir vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten in Betriebsprüfungen und den anschließenden Rechtsbehelfs- und Gerichtsverfahren. Werden Unternehmensgewinne in mehreren Staaten und damit doppelt besteuert, führen wir Verständigungs- und Schiedsverfahren. Dabei helfen uns unsere exzellenten Kontakte zu den deutschen und internationalen Finanzbehörden. Aus zahlreichen erfolgreich begleiteten Projekten verfügen wir über ein besonderes Know-how im Bereich des internationalen Informationsaustauschs zwischen den Finanzbehörden.

Verrechnungspreise, Lizenzen, Funktionsverlagerungen

Flick Gocke Schaumburg verfügt über besondere Expertise in den Bereichen Verrechnungspreise, Lizenzen und Funktionsverlagerungen zwischen verbundenen Unternehmen und Betriebsstätten. Wir entwickeln Verrechnungspreissysteme, prüfen sie hinsichtlich ihrer steuerlichen Konsequenzen (z. B. Durchführung eines Steuerbelastungsvergleiches, Belastung mit Quellensteuern sowie zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Folgen) und stimmen sie mit den internationalen Finanzbehörden (insbesondere im Rahmen von APA-Verfahren) ab. Darüber hinaus erstellen wir Dokumentationen zur Angemessenheit der zum Ansatz gebrachten Verrechnungspreise. Auch im Hinblick auf die Besteuerung von Betriebsstätten verfügen wir über besonderes Know-how.

Nachfolge und Wegzugsbesteuerung

Der Wegzug ins Ausland ist regelmäßig mit steuerlichen Konsequenzen verbunden. Das gilt auch für die grenzüberschreitende Nachfolgeplanung sowie für Erbfälle mit internationalem Bezug. Wir beraten im Hinblick auf die Wegzugsbesteuerung sowie die steueroptimale, rechtssichere Nachfolgeplanung. Oft gelingt es uns, die Wegzugsbesteuerung nach Abstimmung mit den Finanzbehörden zu vermeiden.

International vernetzt

Wir sind Mitglied von Taxand. Soweit notwendig, schalten wir Kolleginnen und Kollegen dieses Netzwerks ein. Darüber hinaus verfügen wir über ein exzellentes Netzwerk mit führenden lokalen Steuerkanzleien.


Alle Ansprechpartner und Experten


Unser Beratungsspektrum im Überblick

  • Grenzüberschreitende Investitionen (Inbound / Outbound)
  • Grenzüberschreitende Umstrukturierungen und Umwandlungen
  • Internationaler Unternehmenskauf und -verkauf
  • Internationale Verrechnungspreise und Funktionsverlagerungen
  • Internationale Betriebsstättenbesteuerung
  • Internationale Mindestbesteuerung („Säule II“)
  • Country-by-Country Reporting
  • Wegzug und Zuzug von natürlichen Personen und Unternehmen
  • Hinzurechnungsbesteuerung
  • Internationale Nachfolgeplanung
  • Ausländische Familienstiftungen und Trusts
  • Verständigungs- und Schiedsverfahren
  • Internationaler Informationsaustausch
  • Finanzprozessführung einschließlich Vertretung vor dem EuGH
  • Vertretung in der Abwehr und Einleitung von Beihilfenverfahren in Steuersachen

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