Im Rahmen unserer Praxis beraten wir Banken und Versicherungsunternehmen sowie weitere Unternehmen der Finanzbranche zu sämtlichen aufsichtsrechtlichen Fragestellungen. Regelmäßig sind wir für unsere Mandantinnen und Mandanten in aufsichtsbehördlichen Verfahren von EZB, BaFin und Bundesbank tätig. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sind wir dabei mit der Behördenpraxis eng vertraut.
Auf dieser Grundlage begleiten wir zahlreiche Unternehmen im Zusammenhang mit der Umsetzung der aufsichtsrechtlichen sowie der Einhaltung der regulatorischen Anforderungen. Dabei können wir auf praxiserprobte Lösungen zurückgreifen. Zu unserer Mandantschaft zählen insbesondere Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Wertpapierinstitute, Vermögensverwalter, Factoring-Institute sowie Zahlungsdienstleister. Daneben sind wir für zahlreiche Versicherungen, Versicherungsgruppen sowie -vermittler und Pensionskassen tätig. Unsere Beratung basiert auf fundierten Kenntnissen der jeweiligen branchenspezifischen Besonderheiten.
Regelmäßig holen auch nicht-regulierte Unternehmen unseren Rat zu aufsichtsrechtlichen Fragestellungen ein. Neben Industrieunternehmen und weiteren Gesellschaften der Realwirtschaft gehören insbesondere auch Family Offices und Unternehmen der Dienstleistungsbranche zu unserem Mandantenkreis. Im Fokus unserer Beratung stehen dabei Fragen zur Reichweite aufsichtsrechtlicher Erlaubnispflichten sowie den Voraussetzungen regulatorischer Ausnahmetatbestände, insbesondere im Zusammenhang mit Finanzierungen und der Vermögensanlage.