Familienunternehmen haben in der Regel besondere, individuelle Anforderungsprofile, die durch die Unternehmerfamilie und ihre persönliche Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie die Struktur und Geschichte des Unternehmens geprägt werden. In diesem Tätigkeitsbereich hat sich unser interdisziplinärer Ansatz – die enge Zusammenarbeit von Expertinnen und Experten aus Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Nachfolge und Vermögen sowie Bewertung – besonders bewährt.
Zahlreiche namhafte, national wie international aktive Familienunternehmen vertrauen seit Jahrzehnten auf unseren Rat. Wir beraten und begleiten Familienunternehmen jeder Größenordnung und Rechtsform.
Unser Beratungsspektrum im Überblick
- Umfassende steuerrechtliche Beratung laufend, einschließlich Tax-Compliance wie auch bei allen wichtigen besonderen Sachverhalten
- Begleitung von Betriebsprüfungen
- Allgemeine steuer- und gesellschaftsrechtliche Beratung
- Strukturierung und Umstrukturierung von Familienunternehmen
- Kauf und Verkauf von Familienunternehmen und Joint Ventures
- Implementierung von Aufsichtsrats-, Beirats- und sonstigen Corporate Governance-Strukturen
- Family Governance für die Unternehmerfamilie
- Übernahme von Aufsichtsrats-, Beirats- und Testamentsvollstreckungsmandaten
- Gerichtliche und außergerichtliche Beratung und Vertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten und Schiedsverfahren
- Nationale und internationale Nachfolgeplanung und Vermögensgestaltung
- Beratung bei der Gründung und Verwaltung von Family Offices
- Wegzugs- und Zuzugsplanung
Ihre Ansprechpartner
Alle Ansprechpartner und Experten
Unsere Leistungen für Familienunternehmen
Familienunternehmen unterstützen wir fortlaufend in allen steuerrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen sowohl des operativen Geschäfts als auch der strategisch-konzeptionellen Ausrichtung ihres Unternehmens. Wir gestalten und optimieren organisatorische und rechtliche Strukturen, begleiten komplexe Umstrukturierungen und Fusionen und der Gründung von Gemeinschaftsunternehmen.
Die Implementierung von Aufsichtsrats-, Beirats- und sonstigen Corporate Governance-Strukturen gehört ebenso zu unseren Spezialgebieten wie die Neuordnung von Gesellschafterstämmen. Im Konfliktfall vertreten wir die Interessen von Familienunternehmen und ihren Gesellschaftern gerichtlich und außergerichtlich. Regelmäßig stehen wir ihnen auch bei Betriebsprüfungen zur Seite.
Im Bereich des Unternehmenssteuerrechts wie auch der Nachfolgeplanung und -gestaltung für Unternehmen und Unternehmer gilt unsere Praxis als führend in Deutschland.
Unsere Tätigkeit für die Unternehmerfamilie umfasst neben der steuerlichen und vermögensbezogenen Beratung der Familienmitglieder häufig die Entwicklung von Family-Governance-Regeln und Famlienstiftungsstrukturen. Als Teil einer vorausschauenden Nachfolgeplanung gestalten wir streitvermeidende Unternehmensverfassungen. Kommt es dennoch zu Streitigkeiten, vertreten wir Familienunternehmer vor staatlichen Gerichten, Schiedsgerichten und in Mediationen.
Mehr zum Thema Strukturierungsberatung für Familienunternehmer und Private Clients
Internationale Themen einschließlich der Wegzugs- und Zuzugsplanung haben einen hohen Anteil an unserer Beratung von Familienunternehmen. In Fällen, in denen das Unternehmen Teile des operativen Geschäfts ins Ausland verlegt oder internationale Investitionen tätig, unterstützen wir Familienunternehmer in allen steuer- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten und ziehen dabei wo nötig die Expertise internationaler Partnerkanzleien hinzu.
Ebenso stehen wir den Angehörigen einer Unternehmerfamilie zur Seite, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder einen Ehepartner aus dem Ausland heiraten. In diesem Zusammenhang stellen sich viele international-privatrechtliche, -ertragsteuerliche und -erbschaftsteuerliche Fragen, für die wir schnell und umfassend Antworten liefern können.
Mehr zum Thema nationales und internationales Steuerrecht, steuerrechtliche Compliance
Family Offices haben als Modell der Vermögensverwaltung zunehmend an Bedeutung gewonnen.
Bei Transaktionen profitieren Familienunternehmen besonders von unserem interdisziplinären Ansatz: Steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Berater arbeiten eng mit Expertinnen und Experten aus dem Kartellrecht, Arbeitsrecht, Immobilienrecht und der Unternehmensbewertung zusammen.
Im Vorfeld von Unternehmensverkäufen begleiten wir unsere Mandanten bei der Entwicklung einer passenden Verkaufsstruktur, der richtigen zeitlichen Taktung der Unternehmensnachfolge und des Verkaufs sowie bei der sich anschließenden Veräußerung des Familienunternehmens.
Auch bei Weiterentwicklungen wie der Trennung von Familienstämmen bzw. der Aufteilung des Familienunternehmens unter den Gesellschaftern beraten wir umfassend und aus einer Hand.