Bewertungen bilden die Grundlage wichtiger Unternehmensentscheidungen. Wir unterstützen Gesellschafter, Organe, Unternehmen, Banken und Investoren in allen betriebswirtschaftlichen und bewertungsrelevanten Fragen für unterschiedliche Branchen und Größenklassen: vom Start-up bis zum börsennotierten Großkonzern. Unsere Mitarbeitenden sind in standardsetzenden Gremien vertreten und veröffentlichen regelmäßig zu Themen der Unternehmensbewertung. Als Mitglied im Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) sind wir maßgeblich an der Entwicklung deutscher Bewertungsstandards beteiligt.
Wir übernehmen Bewertungsaufgaben als neutrale Gutachter und im Rahmen von Schiedsverfahren oder bewerten Unternehmen aus unserer Position als Beratende.
Der Partner-geführte Ansatz unseres Bewertungsteams gewährleistet effiziente und wertschöpfende Dienstleistungen. Wir arbeiten regelmäßig mit kleinen Teams von erfahrenen Beraterinnen und Beratern, stets ausgerichtet an den Bedürfnissen unserer Mandantinnen und Mandanten, die jederzeit direkten Zugang zu kompetenten Ansprechpartnern haben. Kennzeichnend für unsere Tätigkeiten ist die Einbindung in die steuerliche und gesellschaftsrechtliche Beratung. Unsere Expertinnen und Experten sind mit den steuerlichen und rechtlichen Anforderungen vertraut und können ihre Beratungsleistungen in den Gesamtprozess einbinden.
Alle Ansprechpartner und Experten
Unsere Beratungsgebiete
Bei verschiedenen Anlässen erfordert das Steuerrecht die Ermittlung von Unternehmens- oder Anteilswerten. Dazu gehören:
- Schenkung / Erbe von Unternehmen oder Unternehmensanteilen
- Wohnsitzverlegung des Unternehmers ins Ausland
- Verlagerung von Geschäftsbereichen
- Konzerninterne Umstrukturierungen: Einbringung, Verschmelzung oder Spaltung von Unternehmen / Geschäftsbereichen
Für sämtliche steuerliche Anlässe erstellen wir unter Berücksichtigung der steuerlichen Bewertungsvorschriften ökonomisch und rechtlich fundierte Unternehmensbewertungen und Gutachten für die Finanzverwaltung. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit der Betriebsprüfung begleiten wir unsere Mandanten auch routiniert bei der Abstimmung von Bewertungsfragen mit der Finanzverwaltung.
Der freiwillige oder unfreiwillige Ein- oder Austritt von Gesellschaftern wirft oftmals erhebliche Bewertungsfragen auf. Gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen erfordern regelmäßig gesellschaftsrechtliche Bewertungen. Dies können z. B. sein:
- Freiwillige oder unfreiwillige Kündigung einer Gesellschafterstellung
- Todesfall eines Gesellschafters und Abfindung der Erben
- Ausschluss von Minderheitsaktionären (sog. Squeeze-out)
- Verschmelzung von börsennotierten Gesellschaften
- Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages
In diesen Fällen haben die Gesellschafter oder deren Rechtsnachfolger einen Anspruch auf Abfindung. Wir unterstützen bei der Ermittlung einer den jeweiligen Anforderungen entsprechenden angemessen Abfindung. Ferner werden wir auch als gerichtlich bestellte Prüfer tätig. Wir unterstützen zudem Gesellschafterinnen, Gesellschafter, Investorinnen, Investorenen und Unternehmen als Beratende oder neutrale Gutachter mit
- Werthaltigkeitsprüfungen im Zusammenhang mit Sachkapitalerhöhungen,
- Gutachten zur Angemessenheit von Unternehmensverträgen und
- Anteilsquotenberechnungen im Rahmen von Umwandlungen.
Familienrechtliche Bewertungsanlässe resultieren in der Regel aus der Ermittlung des Zugewinnausgleichs. Ausgangspunkt dafür ist das gesetzliche Güterrecht. § 1376 BGB regelt nur abstrakt, wie das Anfangs- und Endvermögen zu ermitteln ist. Weitere Vorgaben ergeben sich aus der Rechtsprechung. Im Mittelpunkt stehen hier Fragen zur sachgerechten Berücksichtigung der Inhaberabhängigkeit von Unternehmen, dem Abzug der latenten Ertragsteuerbelastung sowie der Berücksichtigung von Abfindungsklauseln und Kaufpreisen. Für die erforderliche Unternehmensbewertung bedarf es neben der betriebswirtschaftlichen Expertise daher auch tiefergehenden steuerlichen Kenntnissen.
Anlass für erbrechtliche Bewertungsanlässe sind häufig Auseinandersetzungen über die Höhe des Pflichtteilsanspruchs. Im Rahmen einer Erbauseinandersetzung innerhalb einer Erbengemeinschaft kann die Höhe des Unternehmenswertes ebenfalls strittig sein. Auch bei diesen Anlässen sind die Vorgaben der Rechtsprechung zu beachten (u. a. latente Ertragsteuern).
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mit sämtlichen Anforderungen vertraut und schulen in diesem Themengebiet nicht nur Berufskolleginnen und -kollegen (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte), sondern auch Richterinnen und Richter. Bei Bewertungsfragen werden wir sowohl in der Funktion von Parteigutachtern als auch als Gerichtssachverständige tätig.
Die Bedeutung von Markt- oder Zeitwerten in der Rechnungslegung hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Wir unterstützen unsere Mandanten bei:
- Kaufpreisallokationen / Purchase Price Allocation nach nationalen und internationalen Grundsätzen
- Bewertung immaterieller Vermögenswerte
- Werthaltigkeitstests / Impairment-Tests unter Beachtung nationaler und internationaler Grundsätze
Ob eine weitreichende unternehmerische Entscheidung angemessen ist, wird häufig durch unabhängige Gutachterinnen und Gutachter beurteilt. Im Rahmen einer solchen Fairness Opinion analysieren wir die finanzielle Angemessenheit eines Kaufpreises oder des Ergebnisses eines unternehmerischen Entscheidungsprozesses aus Sicht eines Aktionärs. Hierzu zählt auch die Beurteilung von Organstellungnahmen zu öffentlichen Erwerbs- und Übernahmeangeboten gemäß § 27 WpÜG.
In gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitfällen unterstützen wir unsere Mandantinnen und Mandanten, indem wir Unternehmenswerte unter Beachtung der getroffenen vertraglichen Vereinbarungen und angewandten Bewertungsmethoden überprüfen oder ermitteln. Häufig gestalten wir dabei auch die Verträge, um spätere zeit- und kostenintensive Auseinandersetzungen zu vermeiden. Kommt es doch zum Streitfall, führen wir die gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen inklusive der Schadensermittlung.
Im Rahmen der Financial Advisory Services beraten unsere 30 Expertinnen und Experten auf allen Stufen von Transaktionen. Unsere Dienstleistungen beziehen sich dabei auf die Vorbereitung von Transaktionen, die ersten indikativen Angebote und umfassende Unterstützung während einer Transaktion bis hin zur bilanziellen Abbildung einer umgesetzten Transaktion. Wir begleiten unsere Mandantinnen und Mandanten dabei sowohl bei den klassischen Kauf- und Verkaufsvorgängen als auch bei Sanierungs- und Restrukturierungsfällen. Darüber hinaus bieten wir Organen Unterstützung bei der Erfüllung ihrer eigenen Sorgfaltspflichten. Unsere Beratungsleistungen umfassen die folgenden Dienstleistungen:
- Bewertungsdienstleitung
- Financial Due Diligence
- Restrukturierungs- und Sanierungsberatung
- Kaufpreisaufteilungen nach nationalen und internationalen Grundsätzen
- Aufstellung und Prüfung transaktionsspezifischer Finanzdaten (z. B. Closing Accounts)
- Unterstützung bei der bilanziellen Abbildung von Transaktionen
Wir beraten unsere Mandantinnen und Mandanten zudem bei betriebswirtschaftlichen Fragestellungen vor unternehmerischen oder rechtlichen Hintergründen u.a. mit den folgenden Dienstleistungen:
- Abbildung und Angemessenheitsbeurteilung von Investitionsentscheidungen
- Unterstützung bei der Modellierung von Planungsrechnungen
- Ermittlung und Beurteilung des „Verletzergewinnes“ bei Patentverletzungen
- Ausgestaltung von Optionsprogrammen
- Beurteilung von unternehmerischen Entscheidungen im Rahmen der Business Judgement Rule
- Bewertung von besonderen Geschäftsmodellen (Krypto Assets)
- Bewertung von Start-ups