Tax Litigation / Steuerrechtsschutz gehört seit langem zu den Kernkompetenzen von Flick Gocke Schaumburg. Unsere in diesem Bereich tätigen Beraterinnen und Berater gelten bundesweit als „über jeden Zweifel erhaben“ und „in dieser Hinsicht als führend“ (JUVE-Handbuch Steuern 2022, S. 185). Unser hochspezialisiertes Team hilft Ihnen dabei, ungerechtfertigte Ansprüche der Finanzbehörden abzuwehren, ohne Ihr Verhältnis zu den Behörden zu beschädigen. Gerade in diesem Bereich kommt es auf Erfahrung an. Unser Team kennt die verfahrensrechtlichen Fallstricke und bewahrt Sie vor unerwünschten Überraschungen.
In nahezu allen steuerlichen Bereichen, in denen sich Meinungsverschiedenheiten mit den Finanzbehörden ergeben können, verfügen wir über anerkannte Spezialistinnen und Spezialisten. Unser prozesserfahrenes Tax Litigation-Team führt die Verfahren gemeinsam mit führenden Expertinnen und Experten zur jeweils streitigen Materie, etwa dem Konzernsteuerrecht, Umwandlungssteuerrecht, Verrechnungspreise oder Umsatzsteuerrecht. Auf diese Weise werden bestmögliche Ergebnisse erzielt.
Die Mitglieder unseres Teams sind täglich damit befasst, die Interessen unserer Mandantinnen und Mandanten in streitigen Betriebsprüfungen, Einspruchsverfahren, in Verfahren vor den Finanzgerichten und vor dem Bundesfinanzhof zu vertreten. Oft erfolgt unsere Beauftragung in einem Moment, in dem die Beteiligten die Situation als festgefahren empfinden. Hier zielen unsere Anstrengungen zunächst darauf ab, positive Bewegung in das Verfahren zu bringen.
Zeichnet sich ab, dass es zu einem Steuerstreitverfahren kommen wird, unterstützen wir umfassend. Den Schwerpunkt unserer Tätigkeit bilden finanzgerichtliche Klageverfahren, Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren und Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof. Soweit Realsteuern betroffen sind, werden wir auch regelmäßig vor den Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht tätig.
Sehr häufig beauftragen uns Mandantinnen und Mandanten, Fragen europarechtlicher oder verfassungsrechtlicher Art zu klären. Daher verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen bei der Begleitung von Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht.
Flick Gocke Schaumburg hat eine hohe Expertise im Bereich des internationalen Steuerrechts. Soweit eine internationale Doppelbesteuerung droht, ist die Fokussierung auf nationale Rechtsbehelfe häufig unzureichend; in vielen Konstellationen stellen internationale Streitbeilegungsverfahren das geeignetere Instrument dar. Seit vielen Jahren begleiten wir für unsere Mandantinnen und Mandanten große internationale Verständigungs- und Schiedsverfahren. Bei einer drohenden oder eingetretenen Doppelbesteuerung zeigen wir auf, in welcher Kombination der zur Verfügung stehenden Instrumente der Rechtsschutz besonders effektiv ist, und begleiten diese Verfahren als Bevollmächtigte.
Unser Team besteht aus spezialisierten Prozessanwältinnen und -anwälten, die souverän und mit strategischer Weitsicht Ihre Interessen vertreten. Die Berücksichtigung der wechselseitigen Abhängigkeiten zu anderen Verfahren (z.B. steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren) ist unser tägliches Geschäft.
Unser Tax Litigation-Team beteiligt sich meinungsstark am wissenschaftlichen Diskurs und genießt ein hohes Renommee auch bei Behörden und Gerichten. Dabei sind wir konsequent in der Sache, meiden aber eine unnötige konfrontative Auseinandersetzung, die die Arbeitsbeziehung der Mandanten mit den Finanzbehörden beeinträchtigen könnten.
So vielfältig wie die von uns beratenen Verfahrenssituationen ist auch unsere Mandantschaft. Wir werden von Steuerabteilungen gelisteter Unternehmen als auch von vermögenden Privatpersonen beauftragt. Nicht selten sind wir auch als Beratende für Beratende tätig.
Alle Ansprechpartner und Experten
Unser Beratungsspektrum im Überblick
- Begleitung streitiger Außenprüfungen
- Fundierte Analyse der Erfolgsaussichten eines Steuerstreitverfahrens mit belastbarer Darstellung des Gerichtskostenrisikos
- Führen von Einspruchsverfahren
- Begleitung finanzgerichtlicher Klageverfahren
- Führen von Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesfinanzhof
- Prozessvertretung in Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof
- Fundierte Analyse der Erfolgsaussichten der betroffenen Konstellationen
- Auswahl eines geeigneten Bescheides als Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung (auch unter Berücksichtigung des Prozesskostenrisikos)
- Beratung in Bezug auf die Prozessfinanzierung
- Planung und Vollzug der nötigen Schritte für eine höchstrichterliche Klärung des Musterverfahrens (durch den Bundesfinanzhof, das Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof)
- Koordination der übrigen offenen Verfahren mit dem Ziel, diese bis zur Entscheidung über das Musterverfahren offen zu halten und ruhend zu stellen
- Übernahme der Kommunikation mit betroffenen Steuerpflichtigen (z. B. Entwurf von Informationsschreiben über den Verfahrensstand im Musterverfahren)
- Analyse, welches nationale oder internationale Instrument in der fraglichen Konstellation zweckmäßig ist
- Entwicklung einer Abwehrstrategie (i. d. R. durch Kombination verschiedener Instrumente)
- Begleitung der geeigneten Instrumente (Führen des nationalen Rechtsbehelfsverfahrens und / oder des internationalen Streitbeilegungsverfahrens)
- Begleitung von steuerlichen Klage- und Revisionsverfahren, die auf eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gerichtet sind
- Begleitung von Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (inkl. der Einlegung und Begründung von Verfassungsbeschwerden)
- Begleitung finanzgerichtlicher Sonderverfahren (z. B. zur Abwehr zu weitgehender behördlicher Mitwirkungsverlangen, zur Unterbindung zwischenstaatlichen Informationsaustausches oder zur Verhinderung anderer Formen zwischenstaatlicher Rechts- und Amtshilfe)
- Analyse, ob im jeweiligen Verfahren ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung angezeigt ist (unter Berücksichtigung der Verzinsungschancen und -risiken)
- Analyse, in Bezug auf welche Bescheide und auf welcher Ebene ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zweckmäßig ist
- Begleitung von Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (vor den Behörden, den Finanzgerichten und ggf. dem Bundesfinanzhof)
- Analyse, durch welche Instrumente ein laufendes Steuerstreitverfahren im Rahmen einer einvernehmlichen Lösung rechtssicher und kostensparend abgeschlossen werden kann
- Entwurf eines entsprechenden Instruments (z. B. einer tatsächlichen Verständigung)
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Konzern- und Unternehmenssteuerrecht