Die Risiken für Unternehmen bei Fehlverhalten durch Mitarbeitende erhöhen sich fortlaufend. Die Gründe hierfür sind beispielsweise die stetig verschärfte Rechtslage (Hinweisgeberschutzsystem, Lieferkettengesetz, DSGVO, etc.) und weitere in diese Richtung abzielende Bestrebungen des Gesetzgebers. Dazu kommt die Entwicklung, dass Unternehmen zunehmend in den Fokus von Ermittlungsbehörden geraten, und die Anforderungen an Compliance-Maßnahmen ansteigen. Verdachtsfälle und Ermittlungsverfahren in Bezug auf Straftaten und sonstige (ordnungswidrigkeitenrechtliche) Verstöße im Unternehmen sind keine Seltenheit mehr.
Kostenrisiken und Reputationsverluste vermeiden
Werden Verstöße von Mitarbeitenden eines Unternehmens begangen oder ist das Unternehmen Opfer rechtswidriger Handlungen, droht neben einem erheblichen Kostenrisiko, z. B. in Form von teils drastischen Bußgeldern, ein Reputationsverlust in der Öffentlichkeit. Eine kooperative und konsensuale Zusammenarbeit mit den Behörden kann erwiesenermaßen beide Risiken maßgeblich mindern.
Auch bei Verfehlungen einzelner Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter droht dem Unternehmen selbst eine zivilrechtliche und straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Haftung. Aus den Sorgfaltspflichten der Geschäftsleitung ergibt sich zudem häufig die Pflicht, etwaige Sachverhalte aufzuklären. Schon eine unterlassene interne Aufklärung kann eine eigene Verfehlung begründen.
Umfassende Internal Investigations
Im Bereich Internal Investigations übernehmen wir in enger Abstimmung mit unseren Mandanten die Sachverhaltsaufklärung und beraten in sämtlichen Stadien eines (Vor-)Ermittlungsverfahrens. Diese können sowohl in der Verteidigung als auch in der Präventivberatung liegen. Ebenso entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen Kommunikationsstrategien zur Vermeidung oder Minderung von Reputationsverlusten.
Häufig stellt gerade die Sachverhaltsaufklärung in komplexen Verfahren einen Schwerpunkt der Verteidigungsarbeit dar, um so stets auf Augenhöhe mit den Ermittlungsbehörden arbeiten zu können und das Ermittlungsverfahren zu beschleunigen. Mit detaillierten Kenntnissen des Unternehmens arbeiten wir entlastende Sachverhaltsumstände heraus.
Unser spezifisches Know-how umfasst:
- Sachverhaltsermittlung durch Mitarbeiterbefragungen und E-Discovery
- Vor-Ort-Prüfungen sowie Prüfung des Sachverhalts auf einen Rechtsverstoß
- Sicherung von verwertbaren Beweismitteln
- Vertretung gegenüber Strafverfolgungsbehörden
Vorteile durch steuerzentrierten Ansatz
Bei Verstößen besteht regelmäßig ein steuerlicher Bezug, der steuerliche Korrekturen unerlässlich macht. Hier profitieren Mandantinnen und Mandanten vom steuerzentrierten Ansatz von Flick Gocke Schaumburg.
Aus Mitarbeiterbefragungen und dem Zugriff auf E-Mail-Accounts von Mitarbeitenden ergeben sich vielfältige Fragen im Bereich des Datenschutzrechts und des Arbeitsrechts. Auch diese Bereiche decken wir mit unserer interdisziplinären Beratung ab (Teilnahmepflicht an Befragungen, Belehrungspflicht, Erhebung von personenbezogenen Daten).
Darüber hinaus beraten wir Unternehmen dabei, wie sie nach einem aufgedeckten Rechtsverstoß durch Verbesserungen ihres Compliance-Management-Systems künftige Rechtsverstöße vermeiden können.