Unsere Mandanten vertrauen uns bei der steueroptimierten Übertragung des Familienunternehmens und ihres Vermögens, zu Lebzeiten ebenso wie von Todes wegen.
Rechtssicher, streitvermeidend und steuerrobust – das sind wesentliche Merkmale unserer Gestaltungen. Die zentralen steuerlichen Fragen sichern wir oftmals ab, indem wir verbindliche Auskünfte bei der Finanzverwaltung einholen. Das bietet unseren Mandantinnen und Mandanten eine hohe Planungssicherheit.
Die Expertise der Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen und Steuerberater unserer Praxisgruppe Familienunternehmen und Private Clients umfasst sämtliche mit einer Unternehmens- und Vermögensnachfolge im Zusammenhang stehenden Rechtsgebiete – vom Erbrecht über das Gesellschaftsrecht bis zum Ertrag-, Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht.
Mandanten, die größere Beteiligungen an börsennotierten Gesellschaften halten, beraten wir außerdem mit Blick auf kapitalmarktrechtliche Aspekte.