Nationale und internationale Rechnungslegung sind äußert komplex und stetig im Wandel. Auf die zunehmende Fehleranfälligkeit der externen Finanzberichterstattung hat der Gesetzgeber durch eine Stärkung der Abschlussprüfer- und Finanzaufsicht reagiert. Der Enforcement-Druck führt zugleich dazu, dass sich Unternehmen wie nie zuvor einem Spannungsfeld aus einerseits Sicherstellung bilanzpolitischer Interessen und andererseits der sachgerechten Anwendung von Rechnungslegungsnormen gegenübersehen.
Um unsere Mandanten hierbei individuell bestmöglich begleiten zu können, bringen wir in unseren Teams aus ausgewiesenen Expertinnen und Experten in Fragen der externen Finanzberichterstattung Rechtsanwälteinnen und Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfende sowie Professorinnen und Professoren von Hochschulen zusammen.
Alle Ansprechpartner und Experten
Typische Themen im Bereich der nationalen und internationalen Rechnungslegung
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Klärung von Einzelfragen, der Optimierung ihrer Bilanzierungsrichtlinien und der Durchführung von Inhouse-Schulungen. Zugleich stehen wir laufend als Backup und Sparringspartner zur Verfügung und zeigen unseren Mandanten bei Bedarf umfassende Handlungsalternativen auf.
Wir verfügen über ausgewiesene Erfahrung bei der Einführung und der Verankerung neuer Rechnungslegungsstandards. Umfassende Änderungen des IFRS-Regelwerks haben in den vergangenen Jahren den Handlungsbedarf nicht nur für IFRS-Anwender stetig erhöht. Auch HGB-Anwender sind durch Reformen wie z. B. BilMoG und BilRUG immer wieder gefordert, die Folgen für Rechnungslegung und Offenlegung zu identifizieren und entsprechend in die Praxis umzusetzen.
Unsere Spezialberatung im Tax Accounting umfasst ein breites Leistungsspektrum. Dazu zählt u. a. die Werthaltigkeitsbeurteilung von aktiven latenten Steuern, der Review von Steuerpositionen im Rahmen des Abschlussprozesses, die Analyse von Konzernsteuerquoten, die Einführung eines konzernweiten steuerlichen internen Kontrollsystems (Tax- Compliance-Managementsystem) oder aber die Begleitung bei der Einführung von Tax-Tools.
Nicht immer lassen sich Sachverhalte bestimmten Rechnungslegungsnormen eindeutig zuordnen. Häufig stehen sich konträre Auffassungen gegenüber. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Durchsetzung ihrer bilanzpolitischen Interessen unter Wahrung der bilanzrechtlichen Rahmenbedingungen. Dies reicht von der Erstellung einer Second Opinion gegenüber dem Abschlussprüfer bis hin zur Begleitung gerichtlicher Verfahren. Unser Team aus Spezialisten verfügt zudem über eine weitreichende Erfahrung aus der Betreuung einer Vielzahl von Enforcement-Verfahren.