Stiftungs- und Vereinsrecht

Stiftungen und Vereine

Flick Gocke Schaumburg zählt seit vielen Jahren zu den führenden Beratungsgesellschaften im Gemeinnützigkeits-, Vereins- und Stiftungsrecht. Zu unseren Mandanten gehören rechtsfähige Stiftungen und eingetragene Vereine einschließlich Verbänden, die Träger nichtrechtsfähiger Stiftungen und nichtrechtsfähige Vereine, weiterhin Privatpersonen, Unternehmen und die Öffentliche Hand, die eine Stiftung oder einen Verein errichten oder fördern möchten.

Wir beraten insbesondere zur Stiftungs- und Vereinsgründung, zur Ausgestaltung und Umsetzung der Governance – gerade auch unter Berücksichtigung rechtsformspezifischer Besonderheiten im Vergleich zu anderen Rechtsformen des Gesellschaftsrechts –, zudem zu Fragen der Haftung von Stiftungs- und Vereinsorganen, weiterhin Stiftungen zur Vermögenanlage einschließlich aufsichtsrechtlicher Fragestellungen sowie Vereine und Stiftungen zu Satzungs- und Strukturänderungen, beispielsweise zu Fusionen, Ausgliederungen und Formwechsel. Wir begleiten Vereine und Stiftungen sowie deren Organe regelmäßig bei Beschlussfassungen und Organsitzungen sowie in Verfahren vor den Registergerichten und den Stiftungsbehörden bzw. in gerichtlichen Verfahren in Verteidigung von Organmitgliedern oder für Stiftungen oder bei verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegenüber Stiftungsbehörden.

Zudem beraten wir Stiftungen und Vereine umfassend im Steuerrecht, d.h. zu allen Steuerarten, gemeinnützige Stiftungen und Vereine darüber hinaus im Gemeinnützigkeitsrecht. Dazu gehört die Beratung zum rechtlichen Rahmen und zur praktischen Organisation gemeinnützigen Wirkens (beispielsweise zur Mittelverwendung, zu Kooperationen sowie zum Spendenabzug), zur Strukturierung von CSR-Projekten, zur Rechnungslegung, Steuerdeklaration und Prüfung sowie zu Compliance.

Familienstiftungen und Trusts sowie deren Begünstigte

Familienunternehmerinnen und -unternehmer beraten wir zudem umfassend bei der Überführung des Unternehmens und ihres sonstigen Vermögens in eine oder mehrere Familienstiftungen, bei der sich eine Vielzahl komplexer zivil-, ertragsteuer- und schenkungsteuerrechtlicher Fragen stellen können. Die richtige Ausgestaltung der Governance-Struktur von Familienstiftungen ist ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit.

Unsere Beratung umfasst auch die Begünstigten in- und ausländischer Familienstiftungen und Trusts. Typische Themenfelder sind

  • die Auswirkungen der Stiftungsstruktur auf das Pflichtteils- oder Erbrecht einer Familie,
  • steuerliche Deklarations- und Meldepflichten im Inland, denen inländische Begünstigte unterliegen,
  • die Auswirkungen der deutschen Zurechnungsbesteuerung der inländischen Begünstigten sowie
  • die rechtlich einwandfreie Minimierung des Besteuerungszugriffs – idealerweise im Vorfeld des Zuzugs bzw. Wegzugs.

Alle Ansprechpartner und Experten

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