Frau steht lächelnd an Glastür

Kapitalmarktrecht

Börsennotierte Gesellschaften sowie ihre Aktionärinnen und Aktionäre sehen sich einer immer stärkeren Regulierung ausgesetzt. Die kapitalmarktrechtlichen Folgepflichten wurden kontinuierlich verschärft und ausgeweitet. International entwickeln sich neue Leitlinien und Strukturen, zudem sind neue Anforderungen wie ESG-Aspekte zu beachten.

Wir beraten kapitalmarktorientierte Unternehmen bei Transaktionen und zu Fragen der kapitalmarktrechtlichen Compliance. Dabei begleiten wir Börsengänge (IPOs / Listings) und Segmentwechsel, Kapitalerhöhungen (mit und ohne Prospekt) und sonstige Kapitalmaßnahmen (Debt und Equity) ebenso wie Unternehmensübernahmen bzw. die Abwehr solcher Übernahmen.

Emittenten beraten wir bei der Erfüllung ihrer laufenden kapitalmarktrechtlichen Folgepflichten, bei der Gestaltung und Durchführung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen und der Durchführung von Hauptversammlungen. Außerdem führen wir kapitalmarktrechtliche Compliance-Schulungen durch.

Unser Team verfügt über umfangreiche Erfahrung: sowohl bei der Emission von Unternehmens-, Umtausch- oder Hybridanleihen oder Genussrechten als auch bei der Einführung von Aktienoptionsplänen und ähnlichen Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen.

Ergänzt wird unser kapitalmarktrechtliches Know-how durch praxisnahes Fachwissen im Börsen-, Wertpapier- sowie Bank- und Finanzaufsichtsrecht.


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29.01.2024 | FGS Blog
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19.09.2023 | FGS Veranstaltung
Webinar-Forum Corporate & Wirtschaftsrecht 2023
 
16.08.2023 | FGS Blog
Gewinnerzielungsabsicht bei der Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften
 
08.02.2023 | FGS Blog
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13.06.2022 | FGS Veranstaltung
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