FGS Treuhand­gesellschaft für Stiftungs­vermögen mbH

Im Bereich der Stiftungsberatung fungiert die FGS Treuhandgesellschaft für Stiftungsvermögen mbH auf Wunsch als treuhänderischer Rechtsträger bei der Errichtung unselbstständiger Stiftungen. Gelegentlich berät die Gesellschaft in Fragen der Geschäftsführung und Verwaltung rechtsfähiger Stiftungen und erbringt sonstige Dienstleistungen für unsere Mandantinnen und Mandanten, etwa die Benennung von Testamentsvollstreckern oder die Übernahme der Testamentsvollstreckung.