Chancen nutzen
Nachhaltigkeit trägt dazu bei, die Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen zu sichern. Die Folgen des Klimawandels zeigen sich bereits heute, etwa durch extreme Wetterereignisse oder den Rückgang von Biodiversität. Unternehmen spielen eine Schlüsselrolle im Umgang mit diesen Herausforderungen und stehen mehr denn je in der Verantwortung, Umwelt- und Sozialaspekte sowie eine ethische Unternehmensführung in ihre Strategie zu integrieren. Mit dem European Green Deal hat die EU regulatorische Vorgaben für nahezu alle Organisationsformen geschaffen: vom Familienunternehmen bis zum börsennotierten Konzern, von Investoren über die öffentliche Hand bis hin zu Stiftungen. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie dabei, diese Anforderungen zu erfüllen und als strategische Chance zu nutzen.
Sprechen Sie uns direkt an: esg@fgs.de
Nachhaltigkeitsberichterstattung – die Herausforderung für 2025!
Seit dem 1. Januar 2025 wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) für kapitalmarktorientierte und alle bilanzrechtlich großen Unternehmen verpflichtend. Gleichzeitig sorgt das von der EU-Kommission veröffentlichte Omnibus-Paket mit möglichen Vereinfachungen und Anpassungen für erneuten Informationsbedarf. Unternehmen stehen vor wesentlichen Herausforderungen, bei denen wir sie begleiten:
- Überblick über die CSRD und ESRS
- Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse (doppelte Wesentlichkeit)
- Umsetzung der EU-Taxonomie
- Erfassung, Verarbeitung und Auswertung relevanter Daten
- Schließen von Datenlücken
- CO2-Bilanzierung
- Analyse der Umsatzerlöse und Investitionen auf Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität
- Auswahl geeigneter Software
Unser interdisziplinäres ESG-Team bringt umfassende Expertise in allen Bereichen der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit.
Für unsere prüfungsbegleitende Beratung nutzen wir vorhandene Kenntnisse aus Prüfungsmandaten, um die CSRD- und ESRS-Vorgaben effizient und passgenau umzusetzen. Dies erleichtert die Identifikation wesentlicher Themen sowie die Bewertung von Chancen, Risiken und Auswirkungen. So erreichen Sie Ihre Nachhaltigkeitsziele zielgerichtet und erfüllen regulatorische Anforderungen zuverlässig. Wir unterstützen Sie mit einer gesetzeskonformen und gleichzeitig praxisorientierten Herangehensweise bei der Erstellung Ihres Nachhaltigkeitsberichts.
Unser Beratungsspektrum im Überblick

ESG in Transaktionen
- Einbindung von ESG-Kriterien in Auswahlprozesse
- ESG-Due Diligence
- Garantie- und Freistellungsklauseln
- Beseitigung von ESG-Risiken Post Closing

ESG in Corporate Governance
- ESG-Belange in der Unternehmensführung
- Überprüfung bestehender Corporate Governance-Strukturen
- Sustainable Shareholder Activism
- Say on Climate

ESG in Lieferketten
- Einhaltung von Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette
- Identifizierung von Menschenrechtsverletzungsrisiken
- Dokumentationspflichten

ESG in Nachhaltigkeitsinformationen
- Ermittlung inhaltlicher Vorgaben an die ESG-Berichterstattung
- Überprüfung und Weiterentwicklung von Compliance-Systemen
- Ermittlung ESG-berichtspflichtiger Kennzahlen
- Erstellung und Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten

ESG in Tax Compliance
- Strukturierte Risikoidentifizierung und -beurteilung (Risiko-Kontroll-Matrix)
- Entwicklung einer angemessenen Tax CMS-Aufbau- und -Ablauforganisation
- Aufbau eines Berichtswesens nebst Hinweisgebersystem für Compliance-Verstöße
- Sicherstellung der Tax Data Compliance (GoBD)

ESG in Sustainable Finance / Responsible Investment
- ESG in der Kapitalmarktkommunikation (z.B. Wertpapierprospekte, Ad-hoc-Mitteilungen)
- ESG-Investmentstrategien
- Einordnung von Nachhaltigkeitsberichten
CSRD: Kurz erklärt
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union verpflichtet Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: Bilanzsumme von 20 Mio. Euro, Nettoumsatzerlös über 40 Mio. Euro oder mehr als 250 Mitarbeitende, unabhängig von ihrer Kapitalmarktorientierung. Kapitalmarktorientierte kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) sind ebenfalls betroffen. In Deutschland betrifft dies etwa 15.000 Unternehmen, für die die CSRD ab 2025 relevant wird. Jedoch wurde am 26. Februar 2025 das erste Omnibus-Paket durch die Europäische Kommission veröffentlicht, das erhebliche Erleichterungen vorsieht. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand um 25 %, für mittelständische Unternehmen sogar um bis zu 35 %, zu reduzieren. Die geplanten Änderungen würden rund 80 % der bisher berichtspflichtigen Unternehmen von der CSRD ausnehmen und die Berichtspflicht für neu betroffene Unternehmen um zwei Jahre verschieben.


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