Chancen nutzen
Unternehmerische Nachhaltigkeit und Verantwortung für Umweltschutz, soziale Belange und ethische Unternehmensführung gewinnen zunehmend an Bedeutung. Um nachhaltiges Wirtschaften voranzutreiben, hat die EU im Rahmen des European Green Deal Regularien auf den Weg gebracht, die fast alle Organisationen betreffen: vom Familienunternehmen bis zum börsennotierten Konzern, Investoren, die öffentliche Hand und Stiftungen. Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie mit individueller, interdisziplinärer Beratung und helfen Ihnen, die regulatorischen Vorgaben zu erfüllen und erfolgreich im Rahmen Ihrer Geschäftsstrategie zu verankern.
Sprechen Sie uns direkt an: esg@fgs.de
Unser Beratungsspektrum im Überblick
ESG in Transaktionen
- Einbindung von ESG-Kriterien in Auswahlprozesse
- ESG-Due Diligence
- Garantie- und Freistellungsklauseln
- Beseitigung von ESG-Risiken Post Closing
ESG in Corporate Governance
- ESG-Belange in der Unternehmensführung
- Überprüfung bestehender Corporate Governance-Strukturen
- Sustainable Shareholder Activism
- Say on Climate
ESG in Lieferketten
- Einhaltung von Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette
- Identifizierung von Menschenrechtsverletzungsrisiken
- Dokumentationspflichten
ESG in Nachhaltigkeitsinformationen
- Ermittlung inhaltlicher Vorgaben an die ESG-Berichterstattung
- Überprüfung und Weiterentwicklung von Compliance-Systemen
- Ermittlung ESG-berichtspflichtiger Kennzahlen
- Erstellung und Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten
ESG in Tax Compliance
- Strukturierte Risikoidentifizierung und -beurteilung (Risiko-Kontroll-Matrix)
- Entwicklung einer angemessenen Tax CMS-Aufbau- und -Ablauforganisation
- Aufbau eines Berichtswesens nebst Hinweisgebersystem für Compliance-Verstöße
- Sicherstellung der Tax Data Compliance (GoBD)
ESG in Sustainable Finance / Responsible Investment
- ESG in der Kapitalmarktkommunikation (z.B. Wertpapierprospekte, Ad-hoc-Mitteilungen)
- ESG-Investmentstrategien
- Einordnung von Nachhaltigkeitsberichten
CSRD: Kurz erklärt
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), eine Richtlinie der Europäischen Union zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, betrifft Firmen und Konzerne, die an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen: Bilanzsumme von 20 Millionen Euro, Nettoumsatzerlös von mehr als 40 Millionen Euro oder mehr als 250 Mitarbeitende, unabhängig von ihrer Kapitalmarktorientierung. Wenn kleine und mittelgroße Unternehmen kapitalmarktorientiert sind, fallen sie auch unter diese Regelung. In Deutschland sind etwa 15.000 Unternehmen von dieser Richtlinie betroffen. Die CSRD stellt Aspekte der Nachhaltigkeit in der Berichterstattung den nicht-finanziellen Kriterien weitgehend gleich. Für die meisten Unternehmen wird die CSRD ab 2025 relevant.
Fragen & Antworten: CSRD
Aktuelle Informationen
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