Überblick über den AEAStG-E zur Hinzurechnungsbesteuerung
Am 20.7.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Entwurf für einen neugefassten Anwendungserlass zum Außensteuergesetz (AEAStG) veröffentlicht. Damit sollen der aus dem Jahr 2004 stammende AEAStG (BMF-Schreiben v. 14.5.2004) ersetzt und die Vorgaben für die Finanzverwaltung an den aktuellen Rechtsstand des AStG angepasst werden.
Während Verrechnungspreisthemen bereits in den VWG Verrechnungspreise 2023 (BMF-Schreiben v. 6.6.2023; siehe Blog-Beitrag) abgehandelt werden, beschränkt sich der nun vorgelegte AEAStG-E auf die übrigen Regelungsbereiche des AStG. Nachfolgend werden die wesentlichen und nunmehr angedachten Neuerungen im Bereich der Hinzurechnungsbesteuerung gegenüber dem AEAStG 2004 zusammengefasst: