Kurz vor den Kongresswahlen im November ist es der Biden Administration mit dem Inflationsbekämpfungsgesetz (Inflation Reduction Act) nun doch noch gelungen, Reformen für die US-Unternehmensbesteuerung zu verabschieden. Die Erleichterung im Lager der Demokraten ist groß, auch wenn das verabschiedete Gesetzeswerk nur einen Bruchteil der ehrgeizigen Pläne des Build Back Better Frameworks bzw. des ursprünglichen Greenbooks aus 2021 enthält.
Dementsprechend ist die Liste der Vorhaben, die keinen Eingang in die Gesetzesänderung gefunden haben, lang. Als größte Opfer dürfen wohl die ursprünglich geplante Erhöhung des Körperschaftsteuertarifs sowie die Angleichung der GILTI-Vorschriften an die Pläne der OECD zu Pillar II gesehen werden. Aber auch andere vieldiskutierte Aspekte wie die Abschaffung von BEAT und FDII, die Verschärfung der Zinsschrankenvorschriften oder die Einführung der Vorschriften zu SHIELD sind auf der Strecke geblieben.
Wer im Gesetzestext des Inflation Reduction Act nach den Vorschriften zur Unternehmensbesteuerung sucht, wird schnell fündig – die Regelungen finden sich direkt auf den ersten 14 Seiten. Sie beschränken sich auf zwei Maßnahmen: Die (Wieder-)Einführung einer Mindeststeuer für Körperschaften und die Einführung einer Excise Tax für den Erwerb eigener Anteile.
1. Mindeststeuer von 15% auf modifiziertes handelsrechtliches EBT
Für Steuerjahre, die nach dem 31.12.2022 beginnen, wird eine Mindeststeuer eingeführt, die Corporate Alternative Minimum Tax („AMT“). Der Tarif der AMT beträgt 15%. Bemessungsgrundlage ist das sog. Adjusted Financial Statement Income („AFSI“). Zu einer AMT-Zahllast kommt es jedoch nur, wenn die AMT die Summe aus regulärer Steuerschuld und BEAT übersteigt.
Das AFSI ist dabei grundsätzlich ausgehend vom EBT aus dem US-GAAP-Abschluss des betrachteten US-Steuerpflichtigen zu ermitteln. Für die Berechnung des AFSI von Auslandsgesellschaften ist auf die Rechnungslegungsstandards abzustellen, nach denen diese Gesellschaften Abschlüsse erstellen.
Für die Berechnung des maßgebenden AFSI sind dabei auch die thesaurierten Ergebnisse von nachgeordneten Tochtergesellschaften, die als Controlled Foreign Corporations („CFCs“) qualifizieren, anteilig gemäß der Beteiligungsquote zu berücksichtigen. Auch die Ergebnisse von Non-CFCs sind zu berücksichtigen, soweit sie Effectively Connected Income („ECI“) in den USA erwirtschaften. Verluste auf Ebene von Tochtergesellschaften können dabei gegen Gewinne dieser Tochtergesellschaften in späteren Jahren verrechnet werden, eine Verrechnung mit AFSI-Beiträgen des jeweiligen US-Steuerpflichtigen soll aber nicht erfolgen.
Zu weiteren Berechnungsdetails sollen nach Verabschiedung des Gesetzes entsprechende Verwaltungsanweisungen, sog. „Regulations“, erarbeitet werden.
Persönlicher Anwendungsbereich
Persönlich soll die neue AMT für alle US-ansässigen Unternehmen gelten, die bezogen auf einen Dreijahres-Betrachtungszeitraum ein durchschnittliches AFSI von mehr als 1 Mrd. $ erwirtschaftet haben.
Daneben findet die AMT aber auch für kleinere US-Gesellschaften Anwendung, deren Muttergesellschaft im Ausland ansässig ist. Diese fallen immer dann in den persönlichen Anwendungsbereich der AMT, wenn das Gruppen-AFSI im Ausland mehr als 1 Mrd. $ und das über US-Gesellschaften erzielte AFSI >= 100 Mio. $ beträgt.
S-Corporations, Immobilienfonds und regulierte Investmentunternehmen sind vom Anwendungsbereich der AMT ausgenommen.
Anrechnung ausländischer Steuern
Damit im Vergleich zur Bemessung der regulären Steuerschuld kein Ungleichgewicht entsteht, können im Ausland gezahlte Steuern auf die AMT angerechnet werden (Corporate AMT Foreign Tax Credit). Dies gilt zunächst für die im Ausland gezahlten Steuern des betrachteten US-Steuerpflichtigen selbst und zwar ohne Beschränkung der Höhe nach!
Daneben, sind aber auch die Steuern, die durch ausländische Tochtergesellschaften entrichtet wurden, anrechenbar, sofern deren Ergebnisse im AFSI enthalten sind. Die Steueranrechnung dieser Tochtergesellschaften ist jedoch auf den AMT-Tarif von 15% beschränkt. Der überschießende Teil der Auslandssteuern kann jedoch bis zu fünf Jahre vorgetragen werden. Dennoch dürften Planungsüberlegungen hinsichtlich der Check-the-Box-Election erneut an Bedeutung gewinnen, um den bestehenden Unterschied bei der Berücksichtigung ausländischer Steuern auszugleichen oder auszunutzen.
Zeitlich unbeschränkter Verlustvortrag ab 31.12.2019
Analog zu den geltenden Verlustverrechnungsvorschriften der regulären Federal Corporate Income Tax soll auch für Zwecke der AMT ein entsprechender Mechanismus geschaffen werden. Ist das AFSI eines US-Steuerpflichtigen negativ, soll es daher zeitlich unbeschränkt vortragsfähig sein. In Folgejahren kann der entsprechende AMT/AFSI-Verlustvortrag dann mit 80% der positiven AFSI-Beträge verrechnet werden.
In diesem Zusammenhang soll erstmals für Veranlagungszeiträume, die nach dem 31.12.2019 beginnen, eine Ermittlung des AFSI durchgeführt werden.
AMT-Credit für Folgejahre
Die AMT soll wie beschrieben nur zur Anwendung kommen, wenn das Produkt aus 15% × AFSI die reguläre Steuerschuld übersteigt. Ist in Folgejahren aber die reguläre Steuerschuld höher, soll die in Vorjahren gezahlte AMT auf die reguläre Steuerschuld angerechnet werden. Durch die Anrechnung darf es jedoch nicht zu einem Absinken der Steuerlast unter die AMT des betrachten Jahres kommen
2. Excise Tax für den Erwerb eigener Anteile
Der Einzug oder Erwerb eigener Anteile ist für US-Unternehmen ein beliebtes Mittel, um den eigenen Kurs zu stützen, die veröffentlichte Performance pro Anteil zu erhöhen oder um auch in schlechteren Jahren Liquidität an die Anteilseigner fließen zu lassen. Der Erwerb eigener Anteile oder deren Einziehung unterliegt ab dem 1.1.2023 in den USA jedoch einer Excise Tax von 1%. Diese bezieht sich auf den Marktwert der transferierten Anteile. Abzustellen ist dabei auf den Nettoerwerb eigener Anteile – im Veranlagungszeitraum ausgegebene Anteile sind also spiegelbildlich mindernd zu berücksichtigen.
Persönlich betroffen sind zunächst börsennotierte US-ansässige Unternehmen. Sachlich umfasst sind dabei neben eigenen Erwerben ihrer Anteile auch die Erwerbe dieser Anteile durch bestimmte verbundene Unternehmen.
Daneben ist die Excise Tax auch anwendbar auf US-Unternehmen, die Anteile eines verbundenen Unternehmens erwerben, das im Ausland börsennotiert ist. Auch mit Blick auf ausländische Gesellschaften, die Teil einer sog. Inversion Transaction waren, ist die neue Excise Tax anwendbar.
Ausgenommen von der Excise Tax sind Nettoerwerbe deren Wert im Veranlagungszeitraum 1 Mio. $ nicht übersteigt. Zudem sind bspw. Erwerbe für Employee Pension Plans steuerbefreit sowie bestimmte Umwandlungen, bei denen keine stillen Reserven oder Lasten gehoben werden.