Über Kunst lässt sich streiten – auch juristisch
Wir beraten die verschiedenen Akteure auf dem Kunstmarkt. Wer Kunst schafft, sammelt oder handelt, ist oft eine Einzelperson, muss jedoch bisweilen komplexe Rechts- und Steuerfragen lösen, die sonst nur international agierende Konzerne treffen. Denn: Kunst kennt keine Landesgrenzen und hat Berührungspunkte zu einer Vielzahl von Rechtsgebieten und fast allen Steuerarten.
Wir verbinden unsere Expertise in Recht und Steuern passgenau mit den Besonderheiten des Kunstmarktes und kennen die Bedürfnisse von Sammlungen, Galerien, Auktionshäusern, Stiftungen, Museen und nicht zuletzt von den Kunstschaffenden selbst. Unser internationales Netzwerk erstreckt sich über die Kernthemen Recht und Steuern hinaus auch auf Spezialisten in den Bereichen Kunstbewertung und Versicherung.
Ziel unserer Arbeit ist, dass wir verlässlich die weite Palette möglicher Fragestellungen abdecken können, so dass sich unsere Mandantinnen und Mandanten auf das Wesentliche konzentrieren können: auf die Kunst.
Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen:
Schreiben Sie uns eine E-Mail an kunst@fgs.de oder wenden Sie sich direkt an einen der nachfolgenden Ansprechpartner.
Alle Ansprechpartner und Experten
Unser Beratungsspektrum im Überblick
- Generationsübergänge meistern: Sichern von Steuerbefreiungen für Kulturgüter (von bildender Kunst über die Oldtimer-Sammlung bis hin zu bedeutendem Grundbesitz)
- Vermeidung von Liquiditätsrisiken durch Pflichtteilsansprüche im Erbfall oder Zugewinnausgleichsansprüche im Scheidungsfall
- Lösung möglicher Komplikationen bei Spenden, Schenkungen oder Entnahmen von Kunst aus dem Betriebsvermögen
- Anlassgerechte Bewertung zur Umsetzung speziell geplanter steuerrechtlicher Lösungen und Stiftungseinlagen (Vermeidung negativer „Überraschungen“)
- Umgang mit Kulturgütern im Unternehmen
- Folgen aus der Qualifikation als Betriebsvermögen
- Gewährung steuerlicher Begünstigungen
- Vermeidung der Qualifizierung von privaten Sammlungen als gewerblich
- Digitale Geschäftsmodelle mit Kunstbezug, Handel mit digitaler Kunst (NFTs)
Begleitung bei An- und Verkauf, Auktionen, Kunsttransporten, Import und Export sowie der Leihe von Kultur- und auch anderen Luxusgütern, gerade bei grenzüberschreitenden Geschäften
Umsatz- und Zollrecht betreffen nicht nur Galerien, Auktionshäuser, Händler, Künstler und Museen. Auch Sammler können als umsatzsteuerpflichtige Unternehmer qualifiziert werden. Selbst Privatpersonen sehen sich bei der Einfuhr von Kunst mit zoll- und einfuhrumsatzsteuerlichen Themen konfrontiert.
Philanthropie schützt nicht vor dem Steuerrecht. Kunstspenden, das Sponsoring von Museen / Ausstellungen, Museums- und Stiftungsgründungen und insgesamt der Bereich der Gemeinnützigkeit sind einige Beispiele unserer Tätigkeit.