Stimmverbot in der GbR - keiner darf Richter in eigener Sache sein - betrifft Abstimmung, nicht Beteiligung an Willensbildung (BGH, Urt. v. 17.1.2023 - II ZR 76/21)
Keine Beihilfe zu möglichen Kapitalmarktdelikten im Dieselskandal durch Lieferung der Motorsteuerungssoftware, Anmerkung zu BGH v. 20.7.2021 – II ZR 152/20
OLG Stuttgart, Urt. v. 15.07.2020 -20 U 47/19 - Juristische Person als Mitglied des fakultativen Beirats einer extern verwalteten geschlossenen Investment-KG
Keine Haftung bei unvermeidbarem Verbotsirrtum des Täters über Zulässigkeit und Erlaubnispflichtigkeit seiner Geschäfte nach KWG, Anmerkung zu BGH, Urteil v. 16.05.2017 (VI ZR 266/16)
Zur Zuständigkeit für die Satzungsänderung bei der GmbH einer sog. Einheitsgesellschaft, Anmerkung zum Beschluss des OLG Celle (9 W 93/16) vom 6.7.2016
Rückwirkende Aufhebung der Zustimmung der beherrschten GmbH zur Aufhebung des Gewinnabführungsvertrags, Anmerkung zu OLG München, Beschluss v. 27.10.2014 (31 Wx 235/14)
Befreiung der Tochtergesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses auch bei Sitz der Mutter in einem anderen Mitgliedstaat ("Mömax Logistik"), Anmerkung zu EuGH, Urteil v. 6.2.2014 - Rs C-528/12
Eintragung einer Kapitalerhöhung durch Aufstockung erst nach Einzahlung eines Viertels des Erhöhungsbetrages, Anmerkung zu BGH, Beschluss v. 11.6.2013 (II ZB 25/12)
Haftung des Geschäftsführers für Zahlung an Gesellschafter auch bei großem zeitlichen Abstand zwischen Zahlung und Insolvenz, Anmerkung zu OLG Celle, Urteil v. 9.5.2012 (9 U 1/12)
Beendigung eines Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrags zwischen GmbHs nur zum (Geschäfts-) Jahresende, Anmerkung zu OLG München, Beschluss v. 16.3.2012 (31 Wx 70/12),
Gesellschafter: Begrenzte Haftung bei unterlassener Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung einer GmbH, Besprechung von BGH, Urteil v. 06.03.2012 (II ZR 56/10)
Auslegung "Mehrheit der anwesenden Stimmen" bei schriftlicher Beschlussfassung der Publikumsgesellschaft, Anmerkung zu BGH, Urteil v. 19.7.2011 (II ZR 209/09)
Keine Haftung des Geschäftsführers für Zahlung von Steuer- und Beitragsrückständen nach Insolvenzreife, Anmerkung zu BGH, Urteil v. 25.1.2011 (II ZR 196/09)
Keine Haftung des Geschäftsführers für Zahlung von Steuer- und Beitragsrückständen nach Insolvenzreife, Anmerkung zu BGH, Urteil v. 25.1.2011 (II ZR 196/09)
Beschluss über Einziehung eines Geschäftsanteils bedarf zugleich der Verbindung einer gesellschaftsrechtlichen Lösung zur Wahrung der Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 S. 2 GmbHG, Anmerkung zu LG Essen, Urteil vom 09.06.2010 - 42 O 100/09
Keine Unterbilanzhaftung wegen unterlassener Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung einer Vorrats-GmbH bei vollständig vorhandenem Stammkapital, Anmerkung zum Urteil des Kammergerichts Berlin v. 7.12.2009 (23 U 24/09)
Keine persönliche Haftung des Scheingesellschafters einer GbR für schon entstandene Verbindlichkeiten nach § 130 HGB analog, Anmerkung zum Urteil des OLG Saarbrücken vom 22.12.2005
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige sind technisch notwendig, während andere uns helfen, diese Website zu verbessern oder zusätzliche Funktionalitäten zur Verfügung zu stellen.