Publications Dr. Jan C. Giedinghagen LL.M. (Boston)
Nachreichung der im Zeitpunkt der Anmeldung der Umwandlung nicht notwendigerweise bereits erstellten Schlussbilanz (BGH, Beschl. v. 18.3.2025 – II ZB 1/24)
Stimmverbot in der GbR - keiner darf Richter in eigener Sache sein - betrifft Abstimmung, nicht Beteiligung an Willensbildung (BGH, Urt. v. 17.1.2023 - II ZR 76/21)
Keine Beihilfe zu möglichen Kapitalmarktdelikten im Dieselskandal durch Lieferung der Motorsteuerungssoftware, Anmerkung zu BGH v. 20.7.2021 – II ZR 152/20
OLG Stuttgart, Urt. v. 15.07.2020 -20 U 47/19 - Juristische Person als Mitglied des fakultativen Beirats einer extern verwalteten geschlossenen Investment-KG
Keine Haftung bei unvermeidbarem Verbotsirrtum des Täters über Zulässigkeit und Erlaubnispflichtigkeit seiner Geschäfte nach KWG, Anmerkung zu BGH, Urteil v. 16.05.2017 (VI ZR 266/16)
Zur Zuständigkeit für die Satzungsänderung bei der GmbH einer sog. Einheitsgesellschaft, Anmerkung zum Beschluss des OLG Celle (9 W 93/16) vom 6.7.2016
Rückwirkende Aufhebung der Zustimmung der beherrschten GmbH zur Aufhebung des Gewinnabführungsvertrags, Anmerkung zu OLG München, Beschluss v. 27.10.2014 (31 Wx 235/14)
Befreiung der Tochtergesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses auch bei Sitz der Mutter in einem anderen Mitgliedstaat ("Mömax Logistik"), Anmerkung zu EuGH, Urteil v. 6.2.2014 - Rs C-528/12
Eintragung einer Kapitalerhöhung durch Aufstockung erst nach Einzahlung eines Viertels des Erhöhungsbetrages, Anmerkung zu BGH, Beschluss v. 11.6.2013 (II ZB 25/12)
Haftung des Geschäftsführers für Zahlung an Gesellschafter auch bei großem zeitlichen Abstand zwischen Zahlung und Insolvenz, Anmerkung zu OLG Celle, Urteil v. 9.5.2012 (9 U 1/12)
Beendigung eines Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrags zwischen GmbHs nur zum (Geschäfts-) Jahresende, Anmerkung zu OLG München, Beschluss v. 16.3.2012 (31 Wx 70/12),
Gesellschafter: Begrenzte Haftung bei unterlassener Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung einer GmbH, Besprechung von BGH, Urteil v. 06.03.2012 (II ZR 56/10)
Auslegung "Mehrheit der anwesenden Stimmen" bei schriftlicher Beschlussfassung der Publikumsgesellschaft, Anmerkung zu BGH, Urteil v. 19.7.2011 (II ZR 209/09)
Keine Haftung des Geschäftsführers für Zahlung von Steuer- und Beitragsrückständen nach Insolvenzreife, Anmerkung zu BGH, Urteil v. 25.1.2011 (II ZR 196/09)
Keine Haftung des Geschäftsführers für Zahlung von Steuer- und Beitragsrückständen nach Insolvenzreife, Anmerkung zu BGH, Urteil v. 25.1.2011 (II ZR 196/09)
Beschluss über Einziehung eines Geschäftsanteils bedarf zugleich der Verbindung einer gesellschaftsrechtlichen Lösung zur Wahrung der Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 S. 2 GmbHG, Anmerkung zu LG Essen, Urteil vom 09.06.2010 - 42 O 100/09
Keine Unterbilanzhaftung wegen unterlassener Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung einer Vorrats-GmbH bei vollständig vorhandenem Stammkapital, Anmerkung zum Urteil des Kammergerichts Berlin v. 7.12.2009 (23 U 24/09)
Keine persönliche Haftung des Scheingesellschafters einer GbR für schon entstandene Verbindlichkeiten nach § 130 HGB analog, Anmerkung zum Urteil des OLG Saarbrücken vom 22.12.2005