Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat erstmals eine sogenannte „Steuer-CD“ angekauft. Waren in der Vergangenheit die Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg vornehmlich im Fokus der Steuerfahndungen Nordrhein-Westfalens, enthalten die Daten nach übereinstimmender Berichterstattung durch Spiegel und FAZ Informationen über Vermögenswerte deutscher Privatpersonen (und Unternehmen) im Emirat Dubai.

Das Interesse der Steuerbehörden an den Daten der Steuer-CDs ist nicht überraschend. Dubai avancierte in den jüngeren Jahren zu einem beliebten Land für grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Die Strafsachenstellen der Finanzämter vermuten daher zum einen, dass Privatpersonen Kapitaleinkünfte vor dem deutschen Fiskus verheimlichen. Zum anderen sollen deutsche Unternehmen die in Dubai geltenden Steuerprivilegien illegitim in Anspruch genommen haben. Diese liegen bei de facto 0 % Körperschaftsteuer für die meisten Industriezweig. Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall gegen die Steuerpflichtigen (und Unternehmensvertreter) drohen. Der Ankauf der Steuer-CDs durch das BZSt zeigt außerdem, dass eine bundesweit koordinierte Auswertung zu erwarten ist.

Potenziell Betroffene sollten daher schnell handeln und prüfen lassen, ob eine proaktive Offenlegung gegenüber den Finanzbehörden das Risiko einer Verfolgung wegen Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall ausschließt. Spätestens mit Übermittlung der Daten an die zuständigen Finanzämter (steht unmittelbar bevor) und dem Abgleich mit den Steuererklärungen wäre eine solche Selbstanzeige gesperrt. Die Zeit läuft gegen die Betroffenen.