Risiko österreichische Glückspielabgabe bei Gewinnspielen im DACH-Raum

07.06.2024 | FGS Blog

Dieser Beitrag ist in Zusammenarbeit mit Johannes Reiter von unserer Partnerkanzlei LeitnerLeitner aus Österreich entstanden.  

Fußball-EM und Olympische Spiele: Im Sommer 2024 kommen Fußballfans und Sportenthusiasten voll auf ihre Kosten. Viele Lebensmittel- und Handelsunternehmen nutzen diese Gelegenheit, um mit Gewinnspielen auf sich aufmerksam zu machen. Doch Achtung: Gewinnspiele unterliegen in Österreich einer fünfprozentigen Glücksspielabgabe. Veranstaltet ein deutsches Unternehmen weltweit oder im DACH-Raum ein Gewinnspiel, kann der gesamte Preispool der österreichischen Glücksspielabgabe unterliegen.

Hintergrund

Vor rund 10 Jahren wurde in Österreich eine fünfprozentige Glücksspielabgabe auf Gewinnspiele eingeführt (§ 58 Abs 3 öGSpG). Zur Frage der Ermittlung der Glücksspielabgabe bei grenzüberschreitenden Gewinnspielen gab es in den letzten Jahren überraschende, durch die Rechtsprechung ausgelöste Entwicklungen.

Danach bemisst sich die Glücksspielabgabe bei grenzüberschreitenden Gewinnspielen grundsätzlich vom gesamten Preispool (!) und nicht von den tatsächlich verlosten Preisen. 

Veranstalten deutsche Unternehmen im DACH-Raum Gewinnspiele, sind diese häufig mit einer unerwarteten und erheblichen österreichischen Glücksspielabgabenbelastung konfrontiert. Die ursprünglich von den Unternehmen kalkulierten Kosten eines Gewinnspiels können um ein Vielfaches überschritten werden.

Beispiel

Nachstehendes vereinfachtes Beispiel soll illustrieren, wie deutsche Unternehmen steuerliche Nachteile in Österreich erleiden können: Ein Handelsunternehmen mit Sitz in Deutschland veranstaltet anlässlich der Fußball-EM ein grenzüberschreitendes Gewinnspiel im DACH-Raum. Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist ein Produkt des Handelsunternehmens zu erwerben. Durch Hochladen des Einkaufsbelegs auf der Gewinnspiel-Website kann der Kunde teilnehmen. Zur Attraktivierung des Gewinnspiels wird ein möglichst hoher Preispool mit einem Gesamtwert von insgesamt EUR 5.000.000 in Aussicht gestellt. Die Gewinnchance des Gewinnspiels wird vom Handelsunternehmen mit 1% festgelegt und die Kosten für das Gewinnspiel folglich mit EUR 50.000 kalkuliert. Am Gewinnspiel beteiligen sich auch österreichische Teilnehmer, die Preise im Wert von EUR 5.000 gewinnen. Preise im Wert von EUR 43.000 werden von deutschen Teilnehmern, Preise im Wert von EUR 2.000 von Schweizern gewonnen.

Obwohl die österreichischen Teilnehmer lediglich Preise im Wert von EUR 5.000 gewinnen, ist die Glücksspielabgabe vom gesamten Preispool (EUR 5.000.000) zu bemessen. Die Glücksspielabgabe (5%) beträgt somit EUR 250.000. Damit übersteigt die Glücksspielabgabe die ursprünglich kalkulierten Kosten sowie die an Österreicher verlosten Preise um ein Vielfaches.

Handlungsoptionen

Um die österreichische Glücksspielabgabe auf ein erträgliches Maß zu reduzieren, bestehen im Grundsatz nur zwei Optionen. Diese gilt es bereits bei Planung und vor Veröffentlichung des Gewinnspiels zu beachten. Einerseits besteht die Möglichkeit, für Österreich separate Gewinnspiele zu veranstalten. Andererseits können die Teilnahmebedingungen bei grenzüberschreitenden Gewinnspielen so ausgestaltet werden, dass für österreichische Teilnehmer ein eigener Preispool definiert wird.

Fazit

Unternehmen sind bei grenzüberschreitenden Gewinnspielen gut beraten, die glücksspielabgabenrechtlichen Konsequenzen in Österreich mitzudenken und ihre Teilnahmebedingungen steueroptimiert auszugestalten.