Referentenentwurf eines Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes
In Folge der Veröffentlichung der sog. Panama Papers im April 2016 hat das Bundesministerium der Finanzen am 1. November 2016 den Referentenentwurf eines Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes vorgelegt. Ziel des Gesetzentwurfs ist die Schaffung von Transparenz über „beherrschende“ Geschäftsbeziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu sog. Drittstaat-Gesellschaften, die Sitz oder Geschäftsleitung nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation haben. Voraussichtlicher Termin für den Kabinettsbeschluss der Bundesregierung ist der 21. Dezember 2016.
Die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Ob das Hauptziel des Gesetzentwurfs, der Transparenz und der Gewinnung neuer Erkenntnisse über beherrschende Geschäftsbeziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu Drittstaat-Gesellschaften erreicht wird, darf bezweifelt werden. Unmittelbare praxisrelevante Auswirkungen werden sich indes durch die geplante Verschärfung des Tatbestands der Steuerhinterziehung sowie der Selbstanzeigeregelung ergeben.