Dr. Tobias Schwartz      Sabrina Faber

Das Verbandssanktionengesetz war ein geplantes Gesetz, das eine rechtliche Grundlage für die Bestrafung von Unternehmen und anderen juristischen Personen (sogenannte "Verbände") für Straftaten schaffen sollte, die in ihrem Namen begangen wurden.

Die in der vergangenen Legislaturperiode angestrebten Bemühungen, ein solches Gesetz zu verabschieden, führten bekanntermaßen nicht zum Erfolg und fielen dem Diskontinuitätsgrundsatz zum Opfer.

Im letzten Jahr kündigte der Bundesminister der Justiz, Marco Buschmann, in einem Interview an, das Thema Unternehmenssanktionen im Jahr 2023 zu reformieren. Dabei sprach er sich klar gegen die Schaffung eines eigenständigen Unternehmensstrafrechts aus. Er erklärte hierzu, dass er insbesondere die Gefahr sehe, dass man zu nachlässig bei der Aufklärung werde, welche Personen die kriminelle Energie aufgebracht haben und damit die persönliche Schuld tragen, wenn man vorrangig oder gar ausschließlich das Unternehmen als solches sanktioniere.

Spielraum sah der Bundesminister der Justiz hingegen bei den bestehenden Bußgeldern von derzeit bis zu zehn Millionen Euro pro Tat. Diese könnten für Unternehmen deutlich erhöht werden.

Das Thema Unternehmenssanktionen nimmt durch die diesjährige Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder (Ende Mai) wieder Fahrt auf. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben in dem Beschluss der Frühjahrskonferenz den Bundesminister der Justiz aufgefordert, einen neuen Gesetzesentwurf für die Bekämpfung von Unternehmenskriminalität vorzulegen.

„Die Justizministerinnen und Justizminister sind der Auffassung, dass das geltende Recht für die Bekämpfung von Unternehmenskriminalität nicht in jeder Hinsicht ausreicht. Sie erkennen daher im Grundsatz einen Bedarf für die Ausweitung der Sanktionsmöglichkeiten. Dabei sind das Sanktionsinteresse und das Gebot einer effektiven Strafverfolgung miteinander in Einklang zu bringen.“

Bereits zuvor erging in der aktuellen Legislaturperiode am 10. November 2022 ein Antrag der Fraktion Die Linke, in dem diese die Einführung eines umfassenden Unternehmensstrafrechts forderte (BT-Drucksache 20/4419).

In dieser Woche findet im Bundesjustizministerium eine Sitzung statt, in der das Thema Unternehmenssanktionen auf der Agenda steht. Die Einführung eines Unternehmensstrafrechts in dieser Legislaturperiode dürfte unwahrscheinlich sein. Eine signifikante Erhöhung des bestehenden Bußgeldrahmens scheint hingegen durchaus möglich und politisch durchsetzbar.

Die Entwicklungen in den kommenden Monaten bleiben daher abzuwarten. Unmittelbarer Handlungsbedarf ergibt sich für Unternehmen zunächst nicht. Unabhängig von dem weiteren Vorgehen des Gesetzgebers sind Unternehmen aber gut beraten, Compliance Management Systeme einzurichten und bestehende Compliance Management Systeme stetig zu überprüfen und fortzuentwickeln. Hierdurch lässt sich die Festsetzung von Bußgeldern verhindern bzw. kann eine signifikante Reduzierung von Bußgeldern erreicht werden.