Sie gehören zu den der wichtigsten volkswirtschaftlichen Vermögensgegenständen: Als Investitionsgüter und Anlagevermögen kommt Immobilien seit jeher und auch weiterhin eine große Bedeutung zu. Für die rechtliche und steuerrechtliche Begleitung von mit Immobilien verbundenen Fragestellungen bedarf es spezieller Kenntnisse in allen Phasen der Wertschöpfungskette. Wir bieten hierfür interdisziplinäre Teams aus erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Steuerberaterinnen und Steuerberatern, die Sie bei allen Rechts- und Steuerfragen rund um den Kauf und Verkauf – als Eigentümer oder Nutzer – ebenso wie bei der Bestandsverwaltung Ihrer Immobilie beraten.
Zu unserer internationalen Mandantschaft, die wir zu allen relevanten Immobilienthemen beraten, zählen insbesondere
- Institutionelle Investoren (börsennotierte und private Immobilienunternehmen und Immobilienfonds)
- Family Offices und Privatpersonen mit größerem Immobilienvermögen
- Banken
- Versicherungen
- Börsennotierte, große und mittelständische Unternehmen
- Non-Profit-Organisationen sowie
- Die öffentliche Hand.