Der Energiesektor befindet sich seit einigen Jahren in einem permanenten Wandel, der mit zahlreichen, immer wieder neuen zivilrechtlichen, steuerrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Fragen einher geht. Die Rechtsbeziehungen von und zwischen Energieunternehmen, Erzeugern, Netzbetreibern, Vertriebsunternehmen und Dienstleistern sowie ihren Kunden und zu den Behörden unterliegen dabei immer ausdifferenzierterer Regulierung.
Schwerpunkt Energiewirtschaft
Flick Gocke Schaumburg verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung von Akteuren in der Energiewirtschaft. Neben der gesellschafts- und steuerrechtlichen Expertise erstreckt sich unser Tätigkeitsspektrum im Energierecht auf WP-Dienstleistungen und weitere branchenspezifische Gebiete, wie dem Energievertragsrecht, dem Regulierungsrecht und dem Recht der Erneuerbaren Energien. Auch fundiertes Fachwissen im öffentlichen Recht einschließlich des Vergabe- und Beihilferechts bringen wir in unsere Tätigkeit ein.
Im Energiesektor berät Flick Gocke Schaumburg Mandanten auf Konzern- sowie Unternehmensebene auf allen Wertschöpfungsstufen: Netzbetreiber (regionale und kommunale, Übertragungs- und Gasfernleitungsnetzbetreiber), Energieerzeuger und Vertriebsgesellschaften sowie Industrieunternehmen und Gewerbetreibende mit Blick auf deren Energiemanagement.
Die Beratungsansätze unserer auf den Energiesektor spezialisierten Teams ergeben sich aus den immer neuen Anforderungen des Marktes.
Wir beraten unsere Mandanten zu allen Rechtsfragen des operativen Geschäfts und insbesondere auch bei Um- und Restrukturierungen, Unternehmenstransaktionen, Joint Ventures und zu allgemeinen Fragen des Gesellschafts-, Wirtschafts- und Steuerrechts.