Formwechselnde Umwandlung einer GmbH in eine GbR; Eintragung des Namens der GbR als eintragungspflichtige Tatsache; Rechtsscheinhaftung, Anmerkung zum Versäumnisurteil des BGH (II ZR 314/15) vom 18.10.2016
Vorrang der umwandlungsrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge vor einem vertraglichen Abtretungsverbot, Anmerkung zum Urteil des BGH (VII Z 298/14) vom 22.9.2016
Eintragung einer Kapitalerhöhung durch Aufstockung erst nach Einzahlung eines Viertels des Erhöhungsbetrages, Anmerkung zu BGH, Beschluss v. 11.6.2013 (II ZB 25/12)
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