Anmerkung zu BFH v. 18.12.2013 - I R 71/10, Anrechungshöchstbetragsberechnung nach § 34c Abs. 1 S. 2 EStG 2002 im Anschluss an das EuGH-Urteil „Beker und Beker"
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige sind technisch notwendig, während andere uns helfen, diese Website zu verbessern oder zusätzliche Funktionalitäten zur Verfügung zu stellen.