Kommentierung der §§ 73-73e StGB (Einziehungsrecht), §§ 111b-111q StPO (Beschlagnahme/Vermögensarrest), § 324 AO (dinglicher Arrest) sowie der §§ 399, 406, 407 AO
Anmerkung zu BFH v. 18.12.2013 - I R 71/10, Anrechungshöchstbetragsberechnung nach § 34c Abs. 1 S. 2 EStG 2002 im Anschluss an das EuGH-Urteil „Beker und Beker"
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