Aktuelle Entwicklungen zu § 8c KStG: Nichtanwendung des § 8c (Abs. 1) Satz 1 KStG für 2008 bis 2015 und Wiederanwendung des § 8c Abs. 1a KStG in Planung
Gesellschafterfremdfinanzierung nach der steuerlichen Anerkennung des Ausfalls von privaten Kapitalforderungen durch den VIII. Senat des BFH - Zugleich Besprechung des BFH-Urteils v. 20.12.2017 - VIII R 13/15
Keine Haftungsbeschränkung für als Masseverbindlichkeiten zu beurteilende Steuern nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens - Zugleich Anm. zum BFH-Urteil vom 28.11.2017 - VII R 1/16, DB 2018, S. 612
Anmerkung zu Helios/Kröger, Aktuelle Rechtsfragen von Rangrücktrittsvereinbarungen – Zugleich Anmerkung zum BFH-Urteil v. 15.4.2015 (I R 44/14, DStR 2015, 1551)
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