Wurden Vorteile des BMF-Schreibens zur Nutzungsdauer von Computerhard-/-software zur Dateneingabe und -verarbeitung durch das BFH-Urteil vom 12.11.2020 aufgehoben?
Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Aufwendungen, die in Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten eingehen; gilt dies auch im Fall des § 5 Abs. 2 EStG?
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