Webinar: Virtuelle Hauptversammlung in der Corona-Krise – Vorbereitung, Durchführung und Umsetzungsfragen
Aktiengesellschaften erhalten in Zuge der Corona-Krise die Möglichkeit zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung. Dies sieht der Regierungsentwurf für ein Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Vereins-, Genossenschafts- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vor. Der Bundestag soll das Gesetz noch in dieser Woche verabschieden. Damit reagiert der Gesetzgeber auf zahlreiche Hauptversammlungen, die gegenwärtig bereits aufgrund der Coronavirus-Pandemie abgesagt wurden oder unmittelbar vor der Absage stehen.
In unserem Webinar möchten wir uns folgenden Punkten widmen:
- Kern der Neuregelungen
- Zulassung von Fragen, Beschränkung auf vorab eingereichte Fragen
- Implikationen aus dem verkürzten Fristenregime
- Aufsichtsratswahlen, Kapitalbeschlüsse, Abschlussprüferbestellung
- Anfechtungsrisiken und -ausschlüsse
- Abschlagszahlungen auf den Bilanzgewinn
- Rolle des Aufsichtsrats
- Bedeutung für nicht-börsennotierte Aktiengesellschaften, SE, KGaA und VVaG
- Wechselwirkungen mit den Neuregelungen des ARUG II
- „Fahrplan“
Wir freuen uns, wenn Sie sich über diesen Link anmelden möchten.
Webinar, 11:00-12:00 Uhr
Veranstalter: Flick Gocke Schaumburg