Webinar: Pflichten von Geschäftsleitern, Gesellschaftern und Banken nach dem COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG)

25.03.2020 | FGS Veranstaltung

Das Bundeskabinett hat am 23. März 2020 den Entwurf eines „Gesetzes zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz (COVInsAG)“ beschlossen. Das Gesetz wird voraussichtlich am kommenden Mittwoch, den 25. März 2020, vom Bundestag verabschiedet werden und in Kraft treten. Ziel des COVInsAG ist es, Unternehmen dann nicht in das Insolvenzverfahren zu zwingen, wenn sie ein stabiles Geschäftsmodell haben und wenn die Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zurückzuführen ist.
 
Wir wollen Ihnen in einem Webinar einen Überblick über die neuen Regelungen geben. Im Fokus stehen dabei:

  • Die Voraussetzungen für die Aussetzung der Insolvenzantragspflichten bis 30. September 2020 (Aussetzungszeitraum) bei Corona bedingter Insolvenz,
  • Voraussetzungen für die Einschränkung der Haftung der Geschäftsleiter für Zahlungen bei Insolvenzreife im Aussetzungszeitraum,
  • die Einschränkung der Haftungs- und Anfechtungsgefahren für Kreditgeber und Gläubiger und
  • Neureglungen für die Finanzierung durch Gesellschafterdarlehen.

 

Wir freuen uns, wenn Sie sich über diesen Link anmelden möchten.

Veranstaltungsort:

Webinar, 10:00–11:00 Uhr

Veranstalter: Flick Gocke Schaumburg