Webinar: Mitteilungspflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen

05.06.2020 | FGS Veranstaltung

Die Mitteilungspflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen sind da. Der deutsche Gesetzgeber hat mittlerweile die EU-Vorgaben in den §§ 138d ff. AO umgesetzt. Damit sind prospektive Steuergestaltungen, die ab dem 30. Juni 2020 umsetzungsbereit sind, mitteilungspflichtig. Rückwirkend gilt Gleiches für Steuergestaltungen, die den Zeitraum zwischen dem 24. Juni 2018 und dem 1. Juli 2020 betreffen. In unserem Webinar am 5. Juni möchten wir u.a. die folgenden Themen diskutieren:

 

• „Highlights“ des erwarteten BMF-Schreibens
• Übergangsvorschriften und erwartete Verlängerung der Mitteilungsfristen
• Handlungsdruck bei rückblickender Mitteilungspflicht und Risiken bei Inhouse-Steuerabteilungen

 

Wir würden uns freuen, wenn Sie sich unter diesem Link zum Webinar anmelden.

Veranstaltungsort:

Webinar, 10:00–10:45 Uhr

Veranstalter: Flick Gocke Schaumburg