Steuerstrafsachen beginnen in der Regel mit der Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen. Betroffen ist aber nicht nur der Beschuldigte selbst, sondern auch Dritte, wenn zu vermuten ist, dass Beweismittel in deren Räume aufzufinden sind. Bei Steuerstrafverfahren gegen Organe oder Mitarbeiter von Unternehmen erfolgt daher fast ausnahmslos auch eine Durchsuchung der Geschäftsräume des Unternehmens.
 
In unserem Seminar beschäftigen wir uns mit den „Verhaltensregeln“ im Durchsuchungsfall sowie den Rechten und Ermittlungsmöglichkeiten der Staatsanwaltschaft. Ebenso zeigen wir Maßnahmen auf, die ein Unternehmen treffen kann, um für den worst case bestmöglich vorbereitet zu sein.

Die Veranstaltung findet von 10:00-10:45 Uhr statt.

Eine Anmeldung ist über diesen Link möglich.

Veranstalter: Flick Gocke Schaumburg