Nach zähem Ringen hat der Bundesrat am 22. März 2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt, so dass dieses nunmehr in Kraft treten kann. Mit dem am 17. Juli 2023 durch das BMF vorgelegten Referentenentwurf hat das Gesetz allerdings nur noch wenig gemein. So wurden die meisten der ursprünglich vorgesehenen Maßnahmen entweder deutlich verschlankt (bspw. Verlustverrechnung, Abschreibungsregelungen) oder sind sogar gänzlich entfallen (bspw. Klimaschutz-Investitionsprämie). Anstelle der einst angedachten Zinshöhenschranke wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zudem eine Ausweitung des § 1 AStG aufgenommen, in dessen Rahmen der Fremdvergleichsgrundsatz für konzerninterne Finanztransaktionen nunmehr gesetzlich konkretisiert wird. Diese Regelung dürfte erhebliches Streitpotential in sich bergen.
Im Rahmen unseres Webinars werden wir darstellen, welche Änderungen das Wachstumschancengesetz im Bereich des Unternehmenssteuerrechts final mit sich bringt und einordnen, ob diese tatsächlich geeignet sind, Impulse für eine Stärkung der deutschen Wirtschaft zu setzen.
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Veranstalter: Flick Gocke Schaumburg