Der BGH hat in seinem viel beachteten Urteil vom 10. Januar 2023 entschieden, dass die Gewährung eines überhöhten Arbeitsentgelts an ein Mitglied des Betriebsrats den Straftatbestand der Untreue erfüllen kann. Daneben kann aber auch der Tatbestand der Steuerhinterziehung verwirklicht sein, was nicht Gegenstand der Entscheidung vom 10. Januar 2023 war. Die Entscheidung des BGH sowie etwaige folgenden internen Überprüfungen der Vergütungen der Betriebsratsmitglieder kann steuerliche Handlungspflichten auslösen. In unserem Webinar beleuchten wir die steuerlichen Handlungspflichten und strafrechtlichen Risiken bei überhöhten Betriebsratsvergütungen.

Veranstalter: Flick Gocke Schaumburg