Gesprächskreis Unternehmenssteuerrecht
Das „Steuerjahr 2018“ verspricht aus Sicht der Steuerpraktiker spannend zu werden. Bis Ende des Jahres muss der Gesetzgeber die Anti-Tax Avoidance Directive der EU-Kommission in nationales Recht umsetzen. Gegenstand der Richtlinie sind neben Regelungen zu Hybrid-Strukturen auch Vorgaben zur Begrenzung des Abzugs von Zinsaufwendungen sowie zur Entstrickungs- und Hinzurechnungsbesteuerung. Letztgenannter Themenkomplex, die Hinzurechnungsbesteuerung, wird für viele Unternehmen erheblich an Bedeutung gewinnen. Denn aufgrund der unlängst verabschiedeten US-Steuerreform können die USA, einer der wichtigsten deutschen Handelspartnerstaaten, je nach konkretem Fall Niedrigsteuerland sein. Hier steht die Praxis vor der Aufgabe, die Eckpfeiler der US-Steuerreform zu verstehen und daran anknüpfend mögliche Steuerauswirkungen der Reform für deutsche Unternehmen, insbesondere im Bereich der Hinzurechnungsbesteuerung, zu identifizieren und zu lösen.
Flick Gocke Schaumburg, Amelungstraße 8-10, 20354 Hamburg
Veranstalter: Flick Gocke Schaumburg