Flick Gocke Schaumburg hat die Kommission der Europäischen Union bei der Abwehr der Klagen dreier Stadtwerke, Mainova, enercity und Stadtwerke Frankfurt am Main, gegen den Erwerb von RWE Innogy durch E.ON (Fall M.8870) erfolgreich vertreten.
Die Klage der Stadtwerke Frankfurt am Main wurde als unzulässig, die Klagen von Mainova und enercity als unbegründet abgewiesen. Die Freigabeentscheidung der Kommission im Fall M.8870 ist nach intensiver Prüfung (sog. Phase 2) unter Auflagen ergangen.
Die Beurteilung der Entscheidung als rechtmäßig markiert einen Meilenstein in der Verteidigung der Entscheidungen der Kommission.
Berater EU-Kommission: Flick Gocke Schaumburg
Dr. Florian Haus (Kartellrecht)
Die Kommission hatte den aus drei Paralleltransaktionen bestehenden Asset-Tausch von E.ON und RWE – die Übernahme der Stromerzeugung von E.ON durch RWE, die Beteiligung von RWE an E.ON und der Erwerb der RWE-Tochter Innogy durch E.ON – 2019 in zwei Verfahren genehmigt (M.8870 und M.8871). Gegen diese Freigabeentscheidungen hatten insgesamt zehn Kommunalversorger sowie der Energielieferant Naturstrom geklagt.
Dr. Florian Haus war u.a. bereits bei drei der gegen die Entscheidung M.8871 gerichteten Klageverfahren tätig (abweisende Urteile vom Mai 2023 in den Rechtssachen T-320-322/20; derzeit im Rechtsmittel beim EuGH). <<<
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