Ärger aus Übersee
19.09.2023 | Pressespiegel
private banking magazin (S. 26)
Gastbeitrag von Michael Tischendorf: "Nicht selten kommt es vor, dass Personen mit Wohnsitz in Deutschland Begünstigte eines ausländischen Trusts sind. Dies betrifft insbesondere Fälle mit familiärem Bezug zu Common-Law-Ländern – also beispielsweise das Vereinigte Königreich, Kanada, Neuseeland, Australien oder USA. Für diese Begünstigten ergeben sich in Deutschland besondere steuerliche Risi- ken. (…)“