Entgelttransparenzgesetz auf dem Prüfstand
Vor gut einem Jahr ist das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern, kurz: Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) in Kraft getreten. Das Gesetz soll den bestehenden Rechtsrahmen für eine umfassende Durchsetzung von Entgelttransparenz und Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern verbessern. Es beinhaltet zu diesem Zweck drei neue Instrumente:
Der Auskunftsanspruch ist das wichtigste neue Instrument im Entgelttransparenzgesetz. Beschäftigte können seit dem 6. Januar 2018 von ihrem Arbeitgeber Auskunft zum einen über das Entgelt einer Vergleichstätigkeit verlangen und zum anderen über die Kriterien und Verfahren für die Festsetzung ihres eigenen Entgelts sowie für die Festsetzung des Vergleichsentgelts.
§ 23 EntgTranspG sieht eine regelmäßige Evaluation zur Wirksamkeit des Entgelttransparenzgesetzes sowie eine Berichterstattung zur Entwicklung des Entgeltgleichheitsgebots in kleineren Betrieben vor. Flick Gocke Schaumburg, die Kienbaum Consultants International GmbH und das uzbonn werden die Evaluation des Entgelttransparenzgesetzes im Auftrag des Bundesministeriums für Familien, Frauen, Senioren und Jugend (BMFSFJ) begleiten. Im Mittelpunkt des Forschungsprojekts stehen
Die Ergebnisse der Evaluation werden in einem Bericht zusammengefasst. Sie sollen, wie das Entgelttransparenzgesetz es verlangt, im Juli 2019 vorlegt werden. Der ersten Evaluation des EntgTranspG kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Denn die Regierungsparteien haben sich darauf verständigt, das Gesetz nach Maßgabe dieser ersten Evaluationsergebnisse weiterzuentwickeln. Welche Hinweise auf Verbesserungspotentiale des Gesetzes die anstehende Evaluation ergeben und wie der Gesetzgeber darauf reagieren wird, ist mit Spannung zu erwarten.