Vergaberecht

Öffentliche Auftraggeber stehen bei der Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen vor einer Vielzahl an Regeln und Vorschriften. Mit Hilfe des Vergaberechts soll eine wirtschaftliche Vergabe von öffentlichen Aufträgen sichergestellt werden.

Darüber hinaus hat das Vergaberecht – entsprechend seiner europarechtlichen Prägung – die Aufgabe, den Wettbewerb zu sichern und die Chancengleichheit von Unternehmen zu gewährleisten. Verzerrungen durch den Marktauftritt der öffentlichen Hand sollen verhindert werden.

Öffentliche Auftraggeber können die Spielräume des Vergaberechts zur Einbindung strategischer Überlegungen nutzen und ihre Beschaffungen an Nachhaltigkeitszielen ausrichten.

Wir beraten Mandantinnen und Mandanten der öffentlichen Hand sowie aus bestimmten Sektoren bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren. Dies umfasst die Konzeption des Beschaffungsvorhabens, die Erstellung der Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie die Begleitung während des laufenden Vergabeverfahrens. Hierbei übernehmen wir bei Bedarf auch die Vergabedokumentation.

Die Vergaberechtsspezialisten von Flick Gocke Schaumburg stellen einerseits sicher, dass Auftraggeber ihre Beschaffungsvorhaben zügig umsetzen können und Verzögerungen durch Nachprüfungsverfahren möglichst vermieden werden.

Bieterunternehmen beraten wir im Hinblick auf die Beteiligung an Vergabeverfahren und vertreten diese bei der Geltendmachung ihrer Rechte – sowohl im Rüge- als auch im Vergabenachprüfungsverfahren in allen Instanzen.

Zu unserem Leistungsportfolio gehören insbesondere:

  • Beratung und Begleitung von Öffentlichen Auftraggebern sowie Sektorenauftraggebern bei der Vorbereitung und Durchführung von europaweiten sowie nationalen Vergabeverfahren
  • Strukturierung und Begleitung bei komplexen (sonstigen) Beschaffungsvorhaben / wettbewerblichen Auswahlverfahren
  • Beratung im Hinblick auf die rechtssichere Implementierung von Nachhaltigkeitsaspekten
  • Prüfung von Inhouse-Gestaltungen sowie öffentlich-öffentlichen Kooperationen
  • Erstellung von Rechtsgutachten zu vergaberechtlichen Fragestellungen
  • Vertretung von Auftraggebern und Bietern vor den Vergabekammern sowie den Vergabesenaten
  • Vertretung bei der Geltendmachung bzw. Abwehr von Sekundäransprüchen