Das Beihilfenrecht bildet den unionsrechtlichen Rechtsrahmen für Subventionen und geldwerte Vorteile der öffentlichen Hand, soweit diese bestimmten Unternehmen zugutekommen. Die letzten Jahre der Pandemie haben in Gestalt staatlicher Überbrückungshilfen gezeigt, dass Beihilfen im Alltag vieler Unternehmen eine erhebliche und teils existenzielle Rolle spielen.
Die Europäische Kommission und die europäischen Gerichte als Kontrollinstanzen über die Einhaltung des Beihilfenrechts sowie die nationalen Behörden als Subventionsgeber sind eine fortlaufende Quelle von Normen, Entscheidungen, Bekanntmachungen und Mitteilungen, die die Verhaltensspielräume der Unternehmen eingrenzen oder erweitern. Unsere Expertinnen und Experten navigieren für Sie durch das regulatorische Dickicht und beraten zu den Voraussetzungen und Grenzen von Beihilfen am unionsrechtlichen und nationalrechtlichen Maßstab. Wichtige Projekte unserer Praxis aus den letzten Jahren betrafen so verschiedene Themen wie die Corona-Beihilfen, den Glasfaserausbau und den Kohleausstieg.