Welche Vorbereitungsmaßnahmen sind anlässlich eines Wegzugs zu treffen?
Ein Wegzug ins Ausland, ob temporär oder dauerhaft, bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung. Das gilt nicht nur für die persönliche Umzugsplanung, die etwa mit der Suche nach einer neuen Bleibe, dem Aufspüren der richtigen Schule für den Nachwuchs, Abklärungen mit der Krankenversicherung, Abmeldungen in Vereinen etc. schon an sich viel Zeit in Anspruch nimmt.
Mit ausreichend Vorlauf sollten die potenziellen rechtlichen und steuerlichen Folgen des Wegzugs analysiert werden. Die Analyse darf sich dabei nicht nur auf die deutsche Seite beschränken. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte unbedingt bereits vor dem Wegzug mit lokalen Beratern des Zuzugsstaates Kontakt aufgenommen werden, um etwaige nachteilige Begebenheiten des lokalen (Steuer-)Rechts zu identifizieren.
„Nicht nur das Steuerrecht birgt Gefahren. Insbesondere bestehende Eheverträge und Testamente sollten einem ‚Wegzugs-Check‛ unterzogen werden.“
Dr. Nils Häck
Partner
Welche Stolperfallen drohen bei einem Wegzug ins Ausland?
Die (steuer-)rechtlichen Gefahren eines Wegzugs ins Ausland sind vielfältig, lassen sich bei sorgfältiger Planung aber in aller Regel in den Griff bekommen.
Eine besondere Hürde bildet häufig die sog. Wegzugsbesteuerung. Hier nimmt der deutsche Staat an, dass der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft beim Wegzug seine Anteile zum Verkehrswert steuerpflichtig veräußert hat. Dieses Risiko wird von den Wegzüglern inzwischen selbst erkannt. Teilweise verhindert die Wegzugsbesteuerung faktisch, dass der Wegzugswillige ins Ausland verziehen kann.
Weniger gesehen werden dagegen kleinere Gefahren, die aber erhebliche nachteilige Folgen nach sich ziehen können. Wer etwa vor dem 1. Januar 2009 Streubesitz-Aktien erworben hat, kann diese bei Ansässigkeit in Deutschland regelmäßig steuerfrei veräußern. Nach einem Wegzug hängt es von dem lokalen Steuerrecht des Zuzugsstaates ab, ob die Gewinne besteuert werden. Auch die Steuerfreiheit von Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilien außerhalb der (deutschen) Spekulationsfrist kann verpuffen, wenn der Zuzugsstaat nach seinem Steuerrecht diese Gewinne besteuert und er daran auch nicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen gehindert wird. Steuerlich ungemütlich werden häufig Nießbrauchsfälle, wenn der Nießbrauchsbesteller wegzieht und Deutschland die Einkünfte dem Nießbraucher und der Zuzugsstaat dem Nießbrauchbesteller die Einkünfte steuerlich zurechnet. Begünstigte von deutschen Familienstiftungen erleben zunehmend Überraschungen im Zuzugsstaat, wenn dieser – nicht selten – steuerlich durch die Stiftung durchschaut oder deren Einkünfte unabhängig von einer Ausschüttung dem Begünstigten unmittelbar zurechnet. Häufig besteht auch der Irrglaube, nach einem Wegzug wäre die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht mehr von Belang.
Aber nicht nur das Steuerrecht birgt Gefahren. Insbesondere bestehende Eheverträge und Testamente sollten einem „Wegzugs-Check“ unterzogen werden. Je nach Ausgestaltung und dem lokalen Recht des Zuzugsstaats entfalten die einst sorgfältig getroffenen Vereinbarungen oder Verfügungen möglicherweise nicht mehr die beabsichtigten Rechtsfolgen.
Welche Informationen bietet die monatliche Veranstaltungsreihe „Global Mobility“?
In der Veranstaltungsreihe beleuchten wir in monatlich stattfindenden Webinaren typische (steuer-)rechtliche Schwerpunktbereiche, die bei einem Wegzug ins Ausland relevant werden. Im ersten, bereits absolvierten Block haben wir uns allgemeinen steuerrechtlichen Themen wie der Wegzugsbesteuerung oder den Steuerfolgen bei Mobilität von Managern und leitenden Angestellten gewidmet. Thematisiert wurden aber auch beispielsweise erb- und familienrechtliche Folgen eines Wegzugs ins Ausland. Im zweiten Teil der Reihe nehmen wir uns jeden Monat einen der praxisrelevanten Zuzugsstaaten vor. Gemeinsam mit einem lokalen Berater aus dem jeweiligen Land werden die länderspezifischen Besonderheiten des lokalen (Steuer-)Rechts diskutiert. Dazu gehören natürlich auch die in einigen Staaten geschaffenen steuerlichen Sondersteuerregime, wie sie beispielsweise Italien, Spanien oder auch die Schweiz kennt.