Update zum finalen AEAStG zur Hinzurechnungsbesteuerung

Am 22.12.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die finale Neufassung des AEAStG veröffentlicht. Die in der Entwurfsfassung vorgesehenen Neuerungen hinsichtlich der Hinzurechnungsbesteuerung gegenüber dem am 14.5.2004 veröffentlichten Anwendungserlass (AEAStG 2004) hatten wir bereits in unserem Blog-Beitrag von 28.7.2023 dargestellt. Nachfolgend geben wir einen Überblick über die wesentlichen Änderungen zwischen dem Entwurf und der finalen Fassung des AEAStG:
Hinsichtlich der Switch Over-Klausel nach § 20 Abs. 2 AStG sind auch in der finalen Fassung des AEAStG die folgenden Aspekte verblieben: