Neues BMF-Schreiben zum Forschungszulagengesetz
Seit dem 1.1.2020 können Unternehmen, die Forschung und Entwicklung (F&E) betreiben, eine steuerliche Forschungsförderung von aktuell bis zu 1 Mio. € erhalten (s. hierzu auch unseren Blogbeitrag). Zu Detailfragen bei der Anwendung des Forschungszulagengesetzes (FZulG) hatte die Finanzverwaltung erstmals mit Schreiben vom 11.11.2021 Stellung genommen. Dieses Schreiben wurde nun mit dem Schreiben vom 7.2.2023 ersetzt. Die wesentlichen Ergänzungen bzw. Änderungen stellen wir Ihnen nachfolgend im Überblick vor:
Das BMF-Schreiben vom 7.2.2023 wird ab seiner Veröffentlichung im Bundessteuerblatt in allen noch offenen Fällen Anwendung finden.