Forschungszulage: neue steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung

Der Deutsche Bundestag hat am 7.11.2019 das Forschungszulagengesetz (FZulG) verabschiedet. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates am 29.11.2019 wird das Nebengesetz zum 1.1.2020 in Kraft treten. Durch die Forschungszulage soll der Unternehmensstandort Deutschland gestärkt werden und dessen Attraktivität für Neuansiedlungen und Investitionsentscheidungen verbessert werden. Das Forschungszulagengesetz entspricht den Vorgaben des europäischen Beihilferechts.
Einzelheiten der Forschungszulage:
Bislang steht noch nicht fest, welche Stelle über die Förderfähigkeit von F&E-Vorhaben entscheiden wird. Diese soll in einer Rechtsverordnung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung demnächst festgelegt werden.
Unternehmen sollten sich mit Folgendem auseinandersetzen:
Flick Gocke Schaumburg begleitet Sie im gesamten Prozess von der (i) Beantragung einer Bescheinigung über begünstigte F&E-Vorhaben über (ii) die Analyse der förderfähigen Aufwendungen und (iii) die Beantragung der Forschungszulage bis hin (iv) zur Durchsetzung der Forschungszulage in der Betriebsprüfung. Dies umfasst die folgenden Leistungen: