Betriebsstättengewinne: "Weihnachtsschreiben" aus dem BMF
Erneut zur Weihnachtszeit hat das Bundesfinanzministerium am 22. Dezember 2016 die finale Fassung der Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung veröffentlicht. Bereits die ursprünglichen VWG Betriebstätten wurden in der Fachwelt als „Weihnachtsschreiben“ bezeichnet, da sie an Heiligabend veröffentlicht wurden (BMF v. 24.12.1999, BStBl. I 1999, 1076). Das neue Schreiben ist jedoch keine kurze Weihnachtslektüre, es umfasst 186 Seiten. Es ist damit noch einmal um mehr als 30 Seiten länger als der Entwurf v. 18. März 2016.
Die VWG BsGa geben die Verwaltungsauffassung zur Auslegung von § 1 Abs. 5 AStG und der einschlägigen Rechtsverordnung (BsGaV) wieder. Die ursprünglichen VWG Betriebstätten gelten aber insoweit fort, wie sie durch die Regelungen des § 1 Abs. 5 AStG, der BsGaV bzw. den VWG BsGa nicht überlagert werden (z.B. hinsichtlich den Ausführungen zur Begründung einer Betriebsstätte). Hingegen sind die VWG Dotationskapital für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen, nicht mehr anzuwenden und werden durch die VWG BsGa ersetzt. Leider wurden insofern die Anregungen aus der Praxis zum Entwurf des Schreibens nicht umgesetzt, die ursprünglichen Regelungen aus den VWG Betriebsstätten – soweit sie fortgelten sollen – vollkommen im neuen BMF-Schreiben zu konsolidieren. Dadurch hätten Diskussionen vermieden werden können, welche Regelung aus welchem BMF-Schreiben jeweils einschlägig sein soll.
Ursprüngliche Anregungen aus der Praxis zum Entwurf der VWG BsGa
Die Anregungen aus der Praxis zur Anpassung des ursprünglichen Entwurfs betrafen insbesondere folgende Themen:
Wesentliche Unterschiede zwischen Entwurf und finalem BMF-Schreiben
Folgende wesentliche Änderungen sind im finalen BMF-Schreiben im Vergleich zum Entwurf vorgenommen worden: